Schnelltilger-Forward-Darlehen

(th) Immobilienbesitzer, die laufende Kredite bedienen, sollten die derzeitigen aktuellen Bankangebote zur Anschlussfinanzierung genauestens prüfen. Interessenten sollten sich insbesondere nach Forward-Krediten mit einer hohen Tilgungsmöglichkeit erkundigen.

Dies gilt insbesondere für diejenigen Immobilienbesitzer, die ihr Objekt zwischen Winter 1999 und Sommer 2000 mit einem zehnjährigen Darlehen finanziert haben. Diese müssen sich nunmehr um einen Kredit für die verbleibende Restschuld kümmern. Wer den entsprechenden Anbieter findet, kann seine Kreditrate durch die gesunkenen Zinsen um bis zu 2 Prozent senken. Auf diese Weise können gleich mehrere Tausend Euro gespart werden.

Aktuell vergeben zudem viele Institute sog. Forward-Darlehen ohne Zinsaufschläge. Hiervon können wiederum all diejenigen Kunden profitieren, die zwischen 2000 und 2002 eine Immobilie gekauft oder gebaut haben. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob dies als Eigennutzer oder als Investor geschah. Die Überprüfung ist insbesondere auf Grund der Vergangenheitswerte durchzuführen: Die Zinsen für Immobilienkredite rund um die Jahrtausendwende lagen meist zwischen 6 und 6,5 Prozent. Das aktuelle Zinsniveau mit 10-jähriger Zinsfestschreibung liegt hingegen bei rund 4 Prozent. Hierdurch lassen sich dann beträchtliche Zinsersparnisse realisieren. Zu beachten ist lediglich, dass Interessenten nicht ungeprüft ein Prolongationsangebot der Bank unterschreiben. Denn einige Kreditinstitute spekulieren derzeit auf die Trägheit der Kunden bei der Suche nach entsprechenden Angeboten. Nicht selten bieten solche Institute dann Anschlussdarlehen zu mehr als 5 Prozent an.

Für Immobilienbesitzer lohnt es sich deshalb immer, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Auf diese Weise kann bspw. mit einer einzigen Anfrage bei einem Baugeldvermittler eine Zinsersparnis von mehreren Tausend Euro pro Jahr erzielt werden. Gleichzeitig sollte derjenige, der eine Anschlussfinanzierung für eine Restschuld vornimmt, diese Ersparnis sofort dazu nutzen, um seine Tilgung zu erhöhen. Hierzu eignen sich insbesondere die aktuell angebotenen Schnelltilgerrabatte, die auch im Rahmen eines Forward-Kredites erhältlich sind. Aktuell liegen die Sätze – je nach vereinbarter Zinsbindung – zwischen 0,20 und 0,04 Prozent. Auf diese Weise tragen sie bei, den Zins für einen Anschlusskredit sogar noch unter die 4-Prozent-Marke zu drücken.

Um dies zu erreichen, müssen Kunden dafür in der Regel lediglich ihre ursprünglich vereinbarte Darlehensrate beibehalten, wodurch sich die Tilgung entsprechend auch automatisch erhöht. Hierzu ein Beispiel: Ein Darlehen über 150.000 Euro hat eine Zinsbindungsfrist von 10 Jahren. Die Tilgung beträgt 1,5 Prozent. Vor zehn Jahren kostete ein solches Darlehen noch rund 920 Euro im Monat. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist (10 Jahre) liegt noch eine Restschuld in Höhe von 120.000 Euro vor. Dieses Darlehen sollte nunmehr unter Beibehaltung der ursprünglichen Rate prolongiert werden. Dadurch ist der Kreditnehmer dann mit der Wahl eines 15-jährigen Schnelltilgerdarlehens am Ende seiner Zinsbindung komplett schuldenfrei.

Diese Rechnung geht somit auch für all diejenigen auf, die zwischen Sommer 2000 und Winter 2002 eine Immobilienfonanzierung durchgeführt haben. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Zinsen noch zwischen 5,3 und 6 Prozent. Wer zu dieser Zielgruppe gehört, sollte jetzt nicht abwarten, bis die damalige Zinsbindung zwischen 2010 und 2012 regulär ausläuft. Vielmehr sollte schon heute eine Anschlussfinanzierung durch ein Forward-Darlehen durchgeführt werden. Forward-Darlehen gibt es derzeit bei einigen Banken noch bis zu 24 Monate Vorlaufzeit ohne jeglichen Zinsaufschlag. Wer sich für eine längere Vorratshaltung entscheidet, muss mit einem monatlichen Zinsaufschlag pro Vorlaufzeit zwischen 0,015 und 0,02 Prozent rechnen. Wer einen seriösen Baugeldvermittler sucht, ist mit der Firma Enderlein bestens bedient.

Wer versucht, durch eine Anschlussfinanzierung seine Schulden zu kappen, sollte zudem bedenken, dass immer noch viele Kreditinstitute mit falschen Konditionen locken. Der Grund: Die Kreditinstitute müssen ihren Kunden – auch bei einer Verlängerung – lediglich den Effektivzins nennen. Dieser bezieht sich aber – fälschlicherweise – in den meisten Fällen auf das Ursprungsdarlehen. D.h.: Der Bankmitarbeiter nennt dem Kunden im Beratungsgespräch meist die Konditionen für ein Annuitätendarlehen mit ein Prozent Tilgung. Die Folge: Als Immobilien-Investor tappen Sie in eine böse Falle, denn der Tilgungsanteil in den während der Festschreibungsfrist konstanten Raten hat sich wegen des schrumpfenden zu verzinsenden Schuldsaldos erhöht. Verrechnet das Geldinstitut allerdings die eingehenden Tilgungsraten - dann liegt der tatsächliche Zins deutlich über der genannten Kondition. Der Grund: Die kostenerhöhende Wirkung der verzögerten Verrechnung steigt mit der Tilgung. Dieser Effekt wird noch verstärkt, wenn Sie als Schuldner zum Endspurt ansetzten und mit Ihrer Bank eine höhere Rate vereinbaren, um Ihre Schulden am Ende der neuen Zinsbindungsfrist los zu sein. In diesem Falle zahlen Sie als Tilgungsnehmer Ihre Schulden noch so lange ab wie bei Ihrer ursprünglichen Kreditaufnahme.

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