Bausparen – der überzeugende Zinsen-Vorteil

(dk) 25 Bausparkassen buhlen derzeit um die Gunst ihrer Kunden: 14 private und 11 öffentliche Anbieter. Zwischenzeitlich stehen mehr als 100 Tarife zur Verfügung. Mit den Wohn-Riester-Verträgen kommen weitere 50 Tarife hinzu. Somit kann nicht pauschal gesagt werden, welche Kasse das beste Angebot bereithält, denn entscheidend ist stets, welche Ziele der Kunde selbst mit dem Bausparvertrag verfolgt.

Ein Bausparvertrag lohnt für all diejenigen, die damit eine Immobilie finanzieren möchten bzw. für die Modernisierung eines Hauses sparen. Für diesen Personenkreis zählen deshalb die jeweiligen Darlehenskonditionen. Diese wiederum sind davon abhängig, ob der Bausparer einen größeren Betrag auf einmal einzahlt oder Monat für Monat einen gewissen Betrag anspart.

Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages entscheidet sich der Kunde für eine vorab festgelegte Bausparsumme und einen entsprechenden Bauspartarif. Die Entscheidung hängt weiter davon ab, welche monatlichen Sparraten aufgebracht werden können, welche Flexibilität benötigt wird bzw. wann das Geld letztlich gebraucht wird. Dabei wird bereits beim Abschluss eines Bausparvertrages die Guthabenverzinsung für die gesamte Laufzeit festgelegt. Dies gilt auch für die Kreditverzinsung, die bei der Rückzahlung des Bauspardarlehens fällig wird. Ein Bausparvertrag bietet somit eine optimale Zinssicherheit über einen langfristigen Zeitraum. In diesem Zusammenhang gilt: Je niedriger der Darlehenszins, desto länger muss der Hauskäufer auf sein Darlehen warten. Im Gegenzug muss der Bausparer sein Geld auch noch schneller zurückzahlen. Und: Je schneller der Bausparer sein Geld benötigt, desto höher fällt entsprechend die Rückzahlungsrate aus.

Vor- und Nachteile müssen exakt gegeneinander abgewogen werden

Bausparverträge sind häufig mit einer mangelnden Flexibilität versehen. Das heißt, der Bausparer muss monatlich oder vierteljährlich eine bestimmte Summe einzahlen. Während der gesamten Mindestsparzeit ist das Geld fest angelegt. Kommt es zu einem finanziellen Engpass, kann hierauf nicht mehr zurückgegriffen werden. Wer in einem solchen Fall versucht, seine Sparraten zu kürzen, muss damit rechnen, dass ihm seine Bausparkasse kündigt. Ein weiteres Manko stellen die hohen Abschlusskosten dar, diese liegen in der Regel zwischen 1 und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Bereits bei einer Bausparsumme von lediglich 6.000 Euro fallen auf diese Weise zwischen 60 und 96 Euro an.

Wer sich bei den Zinsvorteilen nicht auskennt bzw. nicht exakt nachrechnet, für den bedeutet selbst das Bauspardarlehen einen fraglichen Zinsvorteil. Zwar gibt es Bausparkassen, die ein Darlehen mit einem Effektivzinssatz von 1,95 Prozent anbieten, im Gegenzug gibt es allerdings auch genügend Anbieter, die ihren Zinssatz auf satte 5,5 Prozent festlegen. Deshalb sollten sich Interessenten vor dem Abschluss eines Bausparvertrages die Darlehenszinsen für ein Hypothekendarlehen vergleichen. Ein solches ist gerade derzeit besonders günstig zu bekommen, weil der Zinssatz momentan tief im Keller ist. Zudem lässt sich für einen Bausparer auch nicht voraussehen, wann die Bausparsumme zugeteilt wird. Wer eine Wohnung findet, für die er sich sofort entscheiden muss, braucht sofort Bau(spar)geld. Ist dieses dann nicht vorhanden, muss die An- bzw. Abzahlung über eine teure Zwischenfinanzierung erfolgen. Dies spricht eindeutig gegen den Neuabschluss eines Bausparvertrages.

Vorteile des Bausparens

Bausparverträge können hingegen dann von Vorteil sein, wenn der Bausparer vom Arbeitgeber bzw. vom Staat Geld in Form von Vermögenswirksamen Leistungen erhält. Hinzu kommen dann noch Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie. Diese zusätzlichen Renditebringer werden jedoch nur dann erzielt, wenn auch das Einkommen entsprechend niedrig ist, um diese staatlichen Zuschüsse zu erhalten. Auch die Gefahr, dass die Zinsen in Zukunft wieder drastisch steigen könnten, wird durch den Abschluss eines Bausparvertrages gebannt. Wer bereits über einen Bausparvertrag verfügt, sollte diesen auch bis zum Ende weiter führen. Immobilien-Interessenten sollten vor allem keinen Tarif mit hoher Guthabenverzinsung wählen, sondern vielmehr eine passende Bausparsumme vereinbaren. Dabei sollte die Bausparsumme immer so gewählt werden, dass diese das Zehnfache der jährlich vom Staat geförderten Sparleistung nicht übersteigt. Vor allem Renditesparer können auf diese Weise ohne Nachteile nach sieben Jahren über ihr Guthaben verfügen.

Ist die Bausparsumme hingegen zu hoch gewählt, kann dieses auch nach 7 Jahren noch nicht zugeteilt werden. Dann muss entweder abgewartet werden, bis die Zuteilung erfolgt, oder aber man führt eine Vertragskündigung durch mit der Folge, dass auf die Rückzahlung von Bonuszins und Abschlussgebühr verzichtet wird. Ein Bausparvertrag ist deshalb immer dann eine gute Sache, wenn man auch den hierzu individuell geeigneten Tarif wählt. Im Übrigen können bei einer Falschberatung durch einen Mitarbeiter der Bausparkasse Regressansprüche geltend gemacht werden, die sich bspw. auch auf die Abschlussgebühren des zu hoch abgeschlossenen Vertragsbestandteils beziehen.

Die Fallstricke bei einem Bausparvertrag

Nur wenige Bauherren oder Käufer von Immobilien können es sich leisten, ein Haus oder eine Eigentumswohnung allein über einen Bausparvertrag zu finanzieren. Für diesen Fall haben die Banken und Sparkassen ein beliebtes Modell in petto: Die Immobilien-Sofortfinanzierung mit Hilfe eines neuen Bausparvertrags. Dieser wiederum dient dazu, den Tilgungsersatz anzusparen. Für die meisten Kunden ein schlechtes Geschäft, denn fast immer kommen die Sofortfinanzierungen dem Immobilienkäufer teurer zu stehen als geplant, da die meisten Kombikredite mit einer Laufzeit zwischen 15 und 20 Jahren und einem Effektivzinssatz zwischen 5,8 und 6,0 Prozent ausgestattet sind.

Nur wenige Anbieter wie bspw. die Alte Leipziger, die Debeka, die HUK-Coburg, die Quelle sowie die Vereinsbank Victoria Bausparkasse geben den Effektivzins in Bezug auf die Kreditkombination an. Die meisten Banken hingegen verschleiern den Preis der Finanzierung, indem sie lediglich den Effektivzins des Vorausdarlehens sowie den Effektivzins des Bauspardarlehens preisgeben.

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