Hausratversicherung

(dk) Wer sich gegen Wasserschäden, Feuer oder Einbrüche schützen möchte, kann dies durch den Abschluss einer Hausratversicherung tun. Grundsätzlich sind in der Hausratversicherung Wasserschäden abgedeckt, die über ein schadhaftes Rohrsystem ausgetreten sind. Ein umgekippter Wassereimer oder eine überlaufende Badewanne sind somit nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Bei Schäden durch Feuer sind auch Blitzschlag und Explosion mit eingeschlossen.

Umfangreicher Schutz der Hausratversicherung

Versicherungsnehmer sollten darauf achten, welche Gegenstände zusätzlich noch versichert sind, dies kann aus den Versicherungsbedingungen ersehen werden. Handelt es sich bei dem Schadensverursacher um eine dritte Person, muss geprüft werden, ob hier nicht die Haftpflichtversicherung des Dritten für die Regulierung einsteht.

Abgedeckt ist ein Wasserschaden auch bei Einrichtungsgegenständen wie bspw. Wasserbetten oder Aquarien. Die Versicherung zahlt allerdings nur, wenn das Ereignis in Folge eines Unfalls zustande gekommen ist (bspw. Glassprung infolge von Spannung).

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