Hausratversicherung – Fahrrad-Diebstahl, Wasserschaden, Einbruch – wer zahlt?
Umfangreicher Schutz der Hausratversicherung
Versicherungsnehmer sollten darauf achten, welche Gegenstände zusätzlich noch versichert sind, dies kann aus den Versicherungsbedingungen ersehen werden. Handelt es sich bei dem Schadensverursacher um eine dritte Person, muss geprüft werden, ob hier nicht die Haftpflichtversicherung des Dritten für die Regulierung einsteht.
Abgedeckt ist ein Wasserschaden auch bei Einrichtungsgegenständen wie bspw. Wasserbetten oder Aquarien. Die Versicherung zahlt allerdings nur, wenn das Ereignis in Folge eines Unfalls zustande gekommen ist (bspw. Glassprung infolge von Spannung). Über die Hausratversicherung sind Möbel, Teppiche und Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Kleidung oder Werkzeug versichert. Gleiches gilt für Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel oder Wertsachen (Schmuck, Münzen, Bargeld). Wertsachen sind allerdings in der Regel nur bis zu 20 % der Versicherungssumme versichert. Wertsachen, die diesen Betrag überschreiten, können über einen Beitragszuschlag mitversichert werden. Wurde in eine Wohnung eingebrochen und Gegenstände entwendet, zahlt die Hausratversicherung neben dem Wiederbeschaffungswert auch die Reparaturkosten für das, was beschädigt wurde.
Auch Fahrräder sind in der Hausratversicherung mit eingeschlossen – vorausgesetzt, es war angekettet bzw. befand sich innerhalb geschlossener Räume. In diesem Fall erhält der Besitzer den Wert dafür erstattet. Der Abschluss lohnt daher auch für die Gründer eines Hausstandes. Ergänzungsversicherungen wie eine Fahrrad- oder Glasbruchversicherung sind aber selten empfehlenswert. Erstere rechnet sich nur bei teuren Fahrrädern, letztere bei großen Glasflächen, wie bei einem Wintergarten. In allen anderen Fällen ist der Glasersatz günstiger als die Entrichtung einer langjährigen Beitragssumme. Außerdem deckt eine Hausratversicherung auch die Folgekosten wie anfallende Hotelkosten nach Einbruch oder Brand sowie die Kosten für Aufräumarbeiten ab. Einige Versicherer bieten zusätzlich noch Ergänzungsversicherungen an, die sog. Elementarschäden abdecken. Hierunter versteht man Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen. Der Vorteil: Gegen diese Schäden kann man sich in einigen Gebieten - wenn überhaupt - nur mit äußerst hohen Beiträgen versichern.
Die richtige Versicherungssumme
Die richtige Versicherungssumme in ausreichender Höhe festzulegen ist auch bei der Hausratversicherung unabdingbar. Wer bereits den jeweiligen Neuwert seiner Haushaltsgegenstände und Einrichtungen exakt kennt, der hat die Möglichkeit, seinen Hausrat über genau diese Deckungssumme zu versichern. In diesem Fall ist eine Aktualisierung, die einmal jährlich stattfinden sollte, unumgänglich. Denn bei einer Deckungssumme bis zum Neuwert des Hausrats sollte eine Unterversicherung vermieden werden. Wer sicher gehen will, entscheidet sich für eine Pauschalsumme mit Unterversicherungsverzicht.
Wer hingegen über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt (sog. Unterversicherung), der muss in Kauf nehmen, dass die Versicherung den Schaden lediglich anteilig ersetzt. Wird die Versicherungssumme zu hoch angesetzt (sog. Überversicherung), werden nur höhere Beiträge fällig, der Versicherte erhält hingegen nicht mehr als nur den tatsächlichen Wert der beschädigten Sache. Alternativ kann der Haushalt auch über eine Pauschalsumme versichert werden. Diese liegt im Durchschnitt zwischen 650 und 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Wer den Unterversicherungsschutz wählt, für den kommt es im Schadensfalle nicht zu einem Abzug – auch wenn sich eine faktische Unterversicherung herausstellen sollte.
Insbesondere bei schnell wachsenden Haushalten sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme der Hausratversicherung in regelmäßigen Zeitabständen dem veränderten Wert des gesamten Hausrats angepasst wird.
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