Auslandskrankenversicherung – Als Student in die USA
Insbesondere für privat versicherte Beamte ist eine Auslansdkrankenversicherung empfehlenswert, da die Beihilfe grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport übernimmt. Zudem erhalten Beamte für alle anderen medizinischen Leistungen nur diejenigen Kosten erstattet, die auch in Deutschland verlangt würden.
Zwar erhalten Versicherte in allen EU-Staaten zumindest im ambulanten Bereich eine Grundversorgung auf Kassenkosten (EuGH, Az. C 385/99). Deutsche Sozialversicherungen müssen sogar Teile der Krankenhauskosten übernehmen, wenn ein spezielles Sozialversicherungsabkommen besteht (BSG, Az. B 1 KR 18/06). Einen Rundumschutz bieten die gesamten Verträge allerdings nicht! So kommt es gar nicht so selten vor, dass sich Ärzte im Ausland weigern, deutsche Touristen zu behandeln. Es sei denn, man bezahlt die Rechnung privat. Kommt es allerdings zu einem Transfer zurück in die Heimat, dann ist dieser Versicherungsschutz in keinem Fall gesetzlich abgedeckt (BSG, Az, B 1 Kr 1/98). Noch schlimmer: Außerhalb Europas bzw. in den Ländern, mit denen keine Verträge über die Krankenversicherung bestehen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt keine Kosten für ihre Mitglieder.
Die Absicherung eines Praxissemesters innerhalb und außerhalb der EU-Staaten
Wer innerhalb Deutschlands immatrikuliert und in den EU-Staaten sein Praxissemester absolviert, findet seinen kompletten Schutz weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse. Dennoch wird auch hier eine Auslandskrankenversicherung empfohlen, da insbesondere der Krankenrücktransport in die Heimat generell nicht erstattet wird. In Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden entstandene Kosten maximal in der Höhe erstattet, die die Kasse für diese Behandlung auch in Deutschland bezahlt hätte. Bei der Erstattung werden die Praxisgebühr, die Eigenanteile (gesetzliche Zuzahlungen) sowie eine Pauschale für den erhöhten Verwaltungsaufwand (7,5 %, mind. 5 Euro, max. 40 Euro) in Abzug gebracht.
Eine Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen besitzt in aller Regel eine Gültigkeit von 42 Tagen. Diese sollte keinesfalls mit einer langfristigen Auslandskrankenversicherung kombiniert werden, da sich das Versicherungsende der kurzfristigen Auslandskrankenversicherung mit dem Beginn der langfristigen Auslandskrankenversicherung bei einem eventuellen Leistungsfall überschneiden könnte. Dann aber werden die Kosten der laufenden Behandlung, die in diesem Fall als Vorerkrankung zu sehen sind, von der langfristigen Auslandskrankenversicherung nicht mit übernommen. Wer einen langfristigen Aufenthalt plant, sollte deshalb nicht nur auf eine kurzfristige Kündigungsmöglichkeit achten, sondern auch eine monatliche Beitragszahlung vereinbaren.
Wer hingegen sein Praxis- bzw. Auslandssemester in Ländern absolviert, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, benötigt in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung. Insbesondere Behandlungen in den USA kosten häufig ein Mehrfaches wie in Deutschland. Gleichzeitig sollte beim Versicherer angefragt werden, ob auch die bestehende Haftpflichtversicherung im Zielland ausreichenden Versicherungsschutz gewährt. Fallen bei Studenten, die ins Ausland gehen, auch noch Stornokosten an (bspw. Flugstornierung wegen einer schweren Erkrankung eines Angehörigen) oder kommen Studenten immer wieder zwischendurch in ihre Heimat zurück (bspw. um ihre alte Hochschule zu besuchen oder sich mit Freunden und Verwandten zu treffen), sollte auch an den Abschluss einer Jahresreise-Rücktrittskostenversicherung gedacht werden. Handelt es sich hingegen nur um einen einmaligen Hin- oder Rückflug, ist eine Einmal-Reiserücktrittskostenversicherung ausreichend.
Wer als Student seine Eltern besuchen möchte, kann seinen Urlaub wegen eines versicherten Ereignisses abbrechen. In diesem Fall fallen allerdings Reiseabbruchkosten an. Absicherung schafft hier eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch. Zudem bieten einige Automobilclubs bzw. Kartenanbieter ihren Kunden zusammen mit anderen Dienstleistungen auch eine integrierte Auslandsreisekrankenversicherung. In diesen Fällen ist dann eine gesonderte Police nicht mehr erforderlich.
Richtiges Preis-/Leistungsverhältnis
Auslandskrankenversicherungen sind als Jahresvertrag für eine Einzelperson bereits zwischen 5 und 25 Euro zu haben, Familien erhalten den Schutz zwischen 15 und 40 Euro. Diese Versicherungen garantieren allerdings nur den Schutz, wenn dieser nicht länger als sechs Wochen dauert. Die DEBEKA bietet sogar günstige Tarife für Reisen bis zu 10 Wochen an. Weiterer Vorteil: Kündigt der Kunde seine Police nicht, verlängert sich diese automatisch um ein weiteres Jahr. Auf diese Weise werden Lücken im Versicherungsschutz weitgehend vermieden. Wer hingegen plant, länger als 42 Tage ununterbrochen unterwegs zu sein, sollte sich für einen Einzelvertrag entscheiden. Dieser sollte dann auch auf Langzeitreisen zugeschnitten sein.
Probleme bekommen auch alle Frauen, die Nachwuchs erwarten, da eine Schwangerschaft bei vielen Versicherern als „Vorerkrankung“ gilt. Was bedeutet: Erleidet die Frau im Urlaub eine Frühgeburt oder treten andere Komplikationen auf, ist weder die Mutter noch das neugeborene Kind versichert. Gleiches gilt bei Personen, die an einer chronischen Krankheit leiden oder bei denen bereits eine Krebserkrankung vorliegt. Sie alle müssen entsprechende Angaben über Vorerkrankungen machen. In diesem Fall werden die meisten Versicherer ihre Kunden nur gegen andere Gesundheitsprobleme (bspw. gegen Beinbruch) versichern. Kosten, die hingegen typischerweise mit einer bereits bestehenden Krankheit auftreten, werden von vornherein ausgeschlossen. In all diesen Fällen gibt es für die Betroffenen nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie versuchen, eine Police ohne Risikoprüfung zu bekommen oder aber sie handeln mit ihrem Versicherer einen individuellen Vertrag aus.
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