Gesetzliche Krankenversicherung – Kinder und Studenten beitragsfrei

(dk) Rund 95 Prozent aller Leistungen werden durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, so dass die gesetzliche Kasse stets das bezahlt, was ärztlich notwendig und wirtschaftlich ist. Den Rest bilden sog. Mehr- bzw. Satzungsleistungen, die die gesetzlichen Kassen auf Grund ihres Ermessungsspielraumes an die Versicherten weitergeben dürfen. Hierzu zählen bspw. ambulante Vorsorgekuren oder die Übernahme der Kosten für Alternativmedizin. Leistungen, die nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog gehören, dürfen von den gesetzlichen Kassen auch nicht freiwillig angeboten werden.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Einzelnen

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten im Krankheitsfalle innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, entsprechende Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Landes (ärztliche Behandlung nach dem Leistungskatalog des jeweiligen Landes). Nicht selten fallen hierdurch erhebliche Eigenleistungen an. In Ländern ohne ein Sozialversicherungsabkommen besteht hingegen überhaupt kein Versicherungsschutz, hier ist vielmehr der Abschluss einer privaten Krankenversicherung erforderlich.

Seit Anfang 2009 sind die gesetzlichen Kassen dazu verpflichtet, ihren Mitgliedern gegenüber auch günstige Hausarzttarife bzw. Selbstbehalttarife sowie Tarife für die Nichtanspruchnahme von Leistungen anzubieten. Diese freiwilligen Tarife beinhalten bspw. die Kostenübernahme für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel besonderer Therapieeinrichtungen. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass Kunden an diese freiwilligen Tarife für einen Zeitraum über 3 Jahre gebunden sind. Der Tarif kann nur infolge eines eintretenden Härtefalles beendet werden.

Zudem besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Nichtversicherten, aber ehemalig gesetzliche Versicherten. Betroffene in der privaten Krankenversicherung erhalten automatisch den Basistarif. Dieser ist allerdings keinesfalls kostendeckend, so dass auf die Versicherten zusätzliche Beitragserhöhungen zukommen können. Im Zuge der Eigenverantwortung werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Impfungen, Kuren sowie für Behandlungs- und Betreuungskosten älterer Menschen erhöht, im Gegenzug Behandlungen von Komplikationen nach Piercings oder Schönheitsoperationen nicht mehr bezahlt. Wer also von Vorsorgemaßnahmen fernbleibt, für den erhöht sich später die Zuzahlung.

Zu den neu hinzugekommenen verbesserten freiwilligen Leistungen zählen die spezialisierte Versorgung schwerkranker Kinder oder Sterbenskranker in ihrem Zuhause sowie die ambulante Krankenpflege für Menschen innerhalb einer betreuten Wohnform. Für all diejenigen, die sich von ihrem Arzt über die Vor- und Nachteile von Früherkennungsuntersuchungen informieren lassen, verringert sich damit nicht nur die Belastungsgrenze, sondern auch die damit einhergehenden Zuzahlungen.

Kassenwechsel und Fristen

Eine Kasse sollte nicht nur günstig, sie sollte auch gut erreichbar sein, und zwar sowohl am Telefon als auch in der Geschäftsstelle. Hinzu kommt eine kompetente Beratung, insbesondere in dringenden Fällen. Zudem sollte auf Präventionsangebote und Wahltarife Ausschau gehalten werden. Für Versicherte ist ein Kassenwechsel erst möglich, wer bereits schon 18 Monate lang Mitglied in seiner alten Kasse war. Die Versicherungen sind zudem verpflichtet, ihre Mitglieder einen Monat vor der fälligen Zusatzzahlung schriftlich auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. In diesem Fall gilt für einen Wechsel lediglich eine zweimonatige Kündigungsfrist. Wichtig: Zusatzbeiträge werden nicht für Kinder oder mitversicherte Partner fällig.

Beitragsfreie Familien- und Studentenversicherungen
Keine Beiträge durch die gesetzlichen Krankenversicherung werden von familienversicherten Angehörigen erhoben, die über einen Elternteil bzw. über den Ehepartner selbst beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind. Innerhalb der Familienversicherung gibt es allerdings die Einkommensobergrenze von monatlich 400 Euro (Stand 2009) zu beachten. Die Möglichkeit zur beitragsfreien Krankenversicherung besteht zudem für Versicherte, die Kranken- oder Mutterschaftsgeld beziehen bzw. sich im Erziehungsurlaub befinden und Elterngeld beziehen. Die Beitragsfreiheit entfällt allerdings, sobald man während des Bezugs von Elterngeld einer Beschäftigung nachgeht, aus der Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.

Studenten haben insbesondere die Möglichkeit, sich sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Wer in die PKV wechselt, muss sich allerdings zuerst von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. War ein Student bereits vor Aufnahme seines Studiums als Jugendlicher bei seinen Eltern privat mitversichert, kann er zu Beginn seines Studiums die Befreiung nur beantragen, wenn er auch weiterhin Privatpatient bleiben möchte. Eine Befreiung ist zudem nur mit einer Frist von maximal 3 Monaten nach Studienaufnahme möglich. Wer hingegen auch bisher gesetzlich über seine Eltern versichert war, muss das Ende der Familienversicherung abwarten. Dies ist i.d.R. die Vollendung des 25. Lebensjahres. Daran anschließend kann wieder mit einer Frist von 3 Monaten ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. 

Der Nachteil: In diesem Fall ist dann eine Rückkehr in die gesetzlichen Krankenversicherung – zumindest für die Zeit des Studiums – gem. § 8 Abs. 2 SGB V nicht mehr möglich. Erst mit dem Übergang ins Berufsleben ist dann wieder ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Weiterer Nachteil: Kinder von Studenten können nicht beitragsfrei in der privaten Krankenversicherung mit abgesichert werden. Im Gegenzug werden von der privaten Krankenversicherung Kosten übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise abgedeckt sind. Studierende, die aufgrund ihrer langen Studienzeiten bzw. aus Altersgründen aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden (müssen), haben die Möglichkeit, sich bis zur Vollendung ihres 34. Lebensjahres einen Zugang zu einem Studententarif in der privaten Krankenversicherung zu verschaffen. Wichtig: Auch privat versicherte Studenten erhalten über ihr BAföG Zuschüsse zur Krankenversicherung. Voraussetzung ist lediglich, dass man zu den Leistungsberechtigten gehört.

freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bei längerer Studiendauer

Studenten, die innerhalb des Zeitraums Kinder bekommen, in dem sie über die studierende Krankenversicherung versichert sind, erhalten zwar Leistungen wie Elterngeld, müssen aber im Gegenzug Beiträge für die Studentenversicherung zahlen. Studenten erhalten erst dann wieder einen beitragsfreien Leistungsbezug, wenn sie exmatrikuliert (d.h. keine Studenten mehr) sind. Studenten, deren Eltern Beamte sind, erhalten hingegen 80 % Beihilfe zu ihren Krankenversicherungskosten – gebunden allerdings an die Bezugsdauer des Kindergeldes, längstens bis zum 25. Lebensjahr (für Jahrgänge vor 1981 gilt noch das 27. Lebensjahr). Die gesetzliche Krankenversicherung ist deshalb immer dann der privaten vorzuziehen, wenn man von einer längeren Studiendauer ausgehen kann.

Eine wichtige Absicherung ist zudem der Abschluss einer sog. Anwartschaftsversicherung. Dies gilt insbesondere für Studenten, die zuvor privat versichert waren, nach ihrem Studienabschluss aber ein Beschäftigungsverhältnis eingehen und hierdurch vorübergehend versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Nach dem Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre ein erneuter Wechsel zurück in die frühere private Krankenversicherung nicht mehr gegeben. Die Anwartschaftsversicherung schafft jedoch eine solche Option und ist für all diejenigen interessant, wenn deren typischer Berufsstatus später eh in einem Beamtenverhältnis oder aber im Bereich einer hauptberuflichen Selbständigkeit liegt.

Author:
banken.de
Links:

Weitere Themen auf banken.de

SeitTest-Zertifikat
Geprüft durch
Webutation
am .
Webutation Rating: 90%
banken.de wurde als sicher und jugendfrei geprüft.