Krankenhaustagegeld

(th) Innerhalb des Bereichs der Krankenversicherung gibt es eine Reihe privater Zusatzversicherungen, die je nach ihrer Art bestimmte Leistungen, die von den Krankenkassen angeboten werden, ergänzen oder erweitern. Eine dieser Zusatzversicherungen stellt die Krankenhaustagegeldversicherung dar. Sie kommt für Personen in Betracht, die bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzliche Ausgaben haben, bspw. die Versorgung des Haushalts oder die Betreuung der Kinder.

Diese Kosten können dann indirekt durch die Krankenhaustagegeldversicherung aufgefangen werden. An den monatlichen Beiträgen beteiligt sich der Arbeitgeber entsprechend zu 50 Prozent. Kunden sollten jedoch für sich abwägen, was ihnen wichtiger ist: die Leistung, die lediglich bei einem Krankenhausaufenthalt anfällt, oder aber die Absicherung der Zeit, in der man tatsächlich krank ist. Für diesen Fall muss nämlich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden. Sie zahlt sowohl bei einem Krankenhausaufenthalt als auch für die Zeit, in der man nicht arbeitsfähig ist.

Die Krankenhaustagegeldversicherung lässt sich entweder im Rahmen einer privaten Unfallversicherung oder aber gemeinsam mit einer privaten Krankenversicherung abschließen. Wichtig ist in diesen Fällen, dass – je nach Abschluss – auch entsprechend unterschiedliche Leistungsmerkmale anfallen! Leistungen bei der privaten Unfallversicherung erhält nur derjenige, der nach einem Unfall eine Zeitlang im Krankenhaus verbringen muss. Für jeden Tag gibt es dann einen vorab fest vereinbarten Betrag als Krankenhaustagegeld. Die Höhe kann bei Vertragsabschluss selbst bestimmt werden. Die Kosten der Krankenhausbehandlung werden hingegen von der Krankenversicherung übernommen. Kommt es zu Leistungen bei der privaten Krankenversicherung, gilt folgendes: Für jeden Tag, den ein Versicherter stationär behandelt wird, gibt es einen fest vereinbarten Betrag als Krankenhaustagegeld. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Grund die versicherte Person ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Auch für diesen Fall lässt sich die Leistungshöhe selbst bestimmen.

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Beruf, nach der Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes – und nach dem Eintrittsalter. Mit der Krankenhaustagegeldversicherung lässt sich zudem der gesetzliche Eigenanteil finanzieren, den gesetzlich krankenversicherte Personen pro Aufenthaltstag im Krankienhaus bezahlen müssen. Dieser Eigenanteil liegt momentan bei zehn Euro pro Tag und ist für maximal 28 Tage zu zahlen. Vier Wochen Krankenhausaufenthalt führen so schnell zu 280 Euro. Daher macht es Sinn, das Krankenhaustagegeld mindestens in Höhe dieses Satzes (10 Euro/Tag) zu vereinbaren. Darüber hinaus sind auch Summen von 100 Euro pro Tag möglich, so dass sich anfallende Mehrkosten abdecken lassen wie bspw. ein eventueller Verdienstausfall. Selbständige sollten diese Lücke entsprechend mit einem Krankentagegeld realisieren.

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