Krankentagegeld – volles Krankengeld auch nach 6 Wochen

(dk) Das Krankengeld ist eine gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung, deren Zahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt. Das Krankengeld schließt sich an die gesetzliche Lohnfortzahlung an. Mit der Krankentagegeldversicherung kann das begrenzte Krankengeld auf die volle Lohnhöhe aufgestockt werden.

Krankheit als Ursache

Im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit genießt ein Arbeitnehmer für 6 Wochen die gesetzliche Lohnfortzahlung in volle Lohnhöhe. Der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit muss dabei durch eine Krankheit herbeigeführt worden sein. Nur dann ist auch ein Anspruch auf Krankengeld gegeben.

Auch Selbständige haben einen Anspruch auf Krankengeld. Sie müssen allerdings durch einen Steuerberater bestätigen, dass sie durch die Arbeitsunfähigkeit einen Einkommensverlust haben. Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht entweder ab dem ersten Tag einer stationären Behandlung oder im Falle der Arbeitsunfähigkeit am Tag der ärztlichen Krankschreibung.

Krankengeld ist begrenzt

Krankengeld fällt unter die sog. Lohnersatzleistungen und wird nach dem Wegfall des regulären Einkommens nach 6 Wochen fällig. Dies gilt sowohl für Beschäftigte als auch für Bezieher von Arbeitslosengeld. Die gesetzliche Kasse zahlt Krankengeld maximal bis zum gesetzlichen Höchstsatz von 84 Euro (Stand 2009, dieser Satz entspricht 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, d.h. 43.200 Euro pro Jahr, geteilt durch 360 Tage). Bei Selbständigen richtet sich der Beginn der Leistung entsprechend der Kassensatzung. Zwar kann bei dieser Zielgruppe der Krankengeldbeginn bereits zum ersten Tag gewählt werden, doch je früher der Krankengeldanspruch, desto höher ist auch der Beitrag. Selbständige, die bei einer gesetzlichen Kasse versichert sind, sollten daher diese Option ohne einen Krankengeldanspruch wählen, gleichzeitig sollte aber der Verdienstausfall privat versichert werden. Wer hingegen arbeitslos ist, erhält Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Das Krankengeld selbst wird stets nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet und beträgt 70 Prozent des letzten monatlichen Bruttolohnes, höchstens jedoch 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens. Einmalzahlungen und regelmäßige Überstunden in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit wirken sich positiv auf die Höhe des Krankengeldes aus. Aus dem Krankengeld müssen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entrichtet werden. In der Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit. Als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld gilt zwar der Kalendertag, ein voller Kalendermonat ist jedoch begrenzt auf 30 Tage (egal, wie viel Tage der Monat hat).

Vorsorge durch privates Krankentagegeld

Wer nach den gesetzlichen 6 Wochen Lohnfortzahlung auch noch abgesichert bleiben möchte, ist mit der Wahl einer privaten Krankentagegeldversicherung gut bedient. Mit ihr können Versicherte ihren Verdienstausfall bis zu 100 Prozent ausgleichen. Mit dieser sinnvollen Absicherung sorgen Berufstätige vor, finanzielle Engpässe zu vermeiden, denn das Krankentagegeld, das gesetzlich Versicherte nach 6 Wochen erhalten, liegt deutlich unter ihrem normalen Nettogehalt. Wer dennoch während seiner Krankheit nicht auf sein volles Einkommen verzichten kann bzw. möchte, schließt diese finanzielle Lücke durch eine private Krankentagegeldversicherung.

Dies gilt insbesondere für Versicherte, deren Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Da die Höhe des Krankentagegeldes auf dem Einkommen eines Versicherten bis zu dieser Grenze berücksichtigt wird, reicht die Leistung der gesetzlichen Kasse bei weitem nicht mehr aus. Das private Krankentagegeld hingegen gleicht diesen Verdienstausfall nach der Lohnfortzahlung entsprechend zu 100 Prozent wieder aus. Versicherungsnehmer sollten insbesondere das Bereicherungsverbot im Auge behalten, denn das Einkommen eines Arbeitnehmers darf im Falle einer Krankheit nicht höher sein als sein im Beruf erzieltes Arbeitseinkommen.

Sinnvolle Zusatzversicherung

Unfälle oder Herzinfarkte führen heute schnell zu drei Wochen Krankenhausaufenthalt, die sich daran anschließende Rehabilitationsmaßnahme erweitert den Zeitraum um weitere 4 bis 6 Wochen. Parallel aber laufen alle Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Kredite, Versicherungen etc. weiter. Zusätzliches privates Krankentagegeld eignet sich aber nicht nur für Selbständige oder Freiberufler, sondern auch für gut verdienende Arbeitnehmer. Denn die Einkommenslücke fällt im Krankheitsfall umso größer aus, je weiter das Gehalt eines Arbeitnehmers über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wer als Arbeitnehmer eine schwere Krankheit finanziell unbeschadet überstehen will, sollte nach Ende der Lohnfortzahlung (also ab der siebten Kalenderwoche) rund 70 Euro an privatem Krankentagegeld zusätzlich versichern, wenn er vorher pro Kalendertag umgerechnet 150 Euro verdient hatte.

Problematik Aussteuerung

Eine private Absicherung ist alleine auch deshalb sinnvoll, da die gesetzlichen Kassen ihre Versicherten auch aussteuern können. Was bedeutet: Sollte innerhalb einer Frist von drei Jahren ein und dieselbe Krankenbehandlung mehrfach von Nöten sein, dann wird das gesetzliche Krankentagegeld ausschließlich für maximal 78 Wochen bezahlt. Die privaten Krankenversicherer hingegen kennen weder die Aussteuerung im Sinne der gesetzlichen Kassen noch wird die Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit begrenzt. Bei den günstigen Anbietern (Hallesche) werden rund 32 Euro monatlich im Tarif KT43 fällig (Schutz ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit), zur Auszahlung kommen 85 Euro pro Tag. Der gleiche Schutz kostet bei der HUK-Coburg 27 Euro. Die Lücke berechnet sich wie folgt: Angenommenes Nettoeinkommen: 1.600 Euro, abzüglich Krankentagegeld ab der 7. Woche: 1.400 Euro, abzüglich 13,85 % Sozialversicherungsbeiträge: 194 Euro, tatsächliches Krankengeld: 1.206 Euro. Lücke: 394 Euro.

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