Private Zahnzusatzversicherung – Zahnersatz nur für Reiche?

(dk) Wer die neuesten Meldungen über die Gesundheitsreform liest, der weiß, dass die Zeit gekommen ist, in denen Zahnersatz nicht mehr für alle finanzierbar ist. Da die Gesetzlichen Kassen immer weniger leisten, können viele ihre Lücken nicht mehr mit Zahnersatz schließen. Ein Implantat kann heute vierstellige Kosten verursachen, es sei denn, man hat rechtzeitig eine Private Zusatzversicherung abgeschlossen.

Ein wichtiger Punkt darf beim Abschluss eine Zusatzversicherung nicht vergessen werden: Eine Zusatzversicherung schmälert zwar die hohen Kosten für einen Patienten, vielfach bieten die Versicherer jedoch Zusatzpolicen für Kassenpatienten an, die bereits bestehende Kassenleistungen nur verbessern. Zudem zahlt keine Zusatzversicherung alle Leistungen zu 100 Prozent. Nur für denjenigen, der auch rechnet, bedeutet der Extraschutz eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Schutz der Krankenkassen.

Zahnersatz: Paketangebote oder Regelversorgung

Oft werden Zusatzversicherungen als sogenannte Paketangebote geschnürt, die neben dem Zahnersatz auch noch Brillen,  Kontaktlinsen, Heilpraktiker oder gar Auslandsreisekrankenschutz beinhalten. Ob sie sich lohnen hängt davon ab, ob die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen absehbar ist. Beispielsweise kann eine private Zusatzversicherung für den Fall interessant sein, wenn ein entsprechend gehobener Zahnersatz gewünscht wird. In anderen Fällen reicht die Regelversorgung der gesetzlichen Kassen aus. Auch derjenige, der über ein künstliches Gebiss verfügt, benötigt nicht zwingend einen teuren Zusatzschutz, da die gesetzlichen Kassen die Kosten für Zahnersatz oder Reparaturen beschädigter Prothesen übernehmen.

Vielfach bieten sogar die gesetzlichen Kassen auch Zusatzleistungen als Wahltarife an. Diese eignen sich für Personen, die entweder aus Altersgründen oder wegen einer Erkrankung bei einer privaten Kasse abgelehnt wurden. Der Nachteil: Der Kunde bindet sich für drei Jahre an den Tarif und die Kasse. Zudem hat jede Kasse die Möglichkeit, den Wahltarif auch wieder zu streichen. In vielen Fällen sind die privaten Zahnzusatzpolicen schwer durchschaubar und enthalten grundsätzlich auch keine Kostenübernahme für kosmetische Leistungen (bspw. Zähnebleichen). Und nur wenige Tarife übernehmen neben den Kosten für Zahnersatz auch die Kosten für Füllungen, Prophylaxe oder gar Kieferorthopädie.

Verschiedene Varianten an Zahnzusatzversicherungen

Eine Tarifvariante richtet sich beitragsmäßig nach dem jeweiligen Kundeneintrittsalter ab Vertragsabschluss. Bei dieser Variante ist eine Änderung dann nur noch durch einen unabhängigen Treuhänder möglich. Zudem hat die Versicherungsgesellschaft keine Möglichkeit, die Verträge zu ändern bzw. zu kündigen. Eine andere Tarifvariante legt die Beiträge in einer stufenweisen Erhöhung infolge des zunehmenden Kundenalters fest. Hier dürfen jederzeit Beitragserhöhungen durchgeführt werden, wenn die Kosten steigen. Der Versicherer hat zudem die Möglichkeit, seine Leistungen zu kürzen, selbst eine Vertragskündigung durch den Versicherer hat der Kunde hinzunehmen. Nur für den Fall, dass der Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen ausdrücklich auf diese Rechte verzichtet, braucht der Versicherungsnehmer Kürzungen oder Änderungen nicht hinzunehmen.

Interessenten einer privaten Zusatzversicherung sollten grundsätzlich darauf achten, in welcher Höhe sich die Versicherung an den Kosten für Zahnersatz beteiligt. Unter den Begriff Zahnersatz fallen auch Brücken, Kronen, Prothesen, Implantate oder Inlays. Bei den beiden letzteren sind die Leistungen allerdings oftmals deutlich eingeschränkt. Zusatzpolicen werden neben privaten Versicherungsgesellschaften auch noch von den gesetzlichen Kassen angeboten. Gesetzliche Kassen fungieren allerdings nur als Vermittler, sie selbst dürfen keine privaten Versicherungen an ihre Versicherten vermitteln. Oftmals handelt es sich dann um denselben Tarif beim privaten Anbieter als auch beim gesetzlichen Werber, nur der Name der Police ist anders. Dennoch sind die von der gesetzlichen Kasse vermittelten Tarife in vielen Fällen deutlich günstiger als bei einem Abschluss bei einem privaten Versicherungsunternehmen.  

Rechnen lohnt sich

Die gesetzlichen Kassen bezahlen sowohl das Auswechseln von Füllungen als auch das Ziehen von Zähnen bzw. Parodontosebehandlungen. Die Kosten für professionelle Zahnreinigungen übernehmen hingegen private Versicherer. Für bereits laufende Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz. Eine Behandlung gilt im Übrigen bereits dann als begonnen, wenn der Zahnarzt einem Patienten mitteilt, dass etwas getan werden muss. In diesem Falle ist die private Versicherung von allen Leistungen befreit. Zu beachten gilt außerdem, dass viele Versicherer eine Wartezeit zwischen sechs und acht Monaten festlegen. Innerhalb dieser Zeit können Versicherte keine Leistung in Anspruch nehmen.

Auch Begrenzungen in der jährlichen Gesamttarifleistung müssen Versicherte hinnehmen, diese sind – von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich – gestaffelt zwischen zwei und sechs Jahre. Zusatzversicherungen können grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten – jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres – wieder gekündigt werden. Wichtig ist zudem die Leistungsangabe der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, denn ein angebotener Tarif, der sich lediglich auf 100 Prozent des Kassen-Festzuschusses bezieht, leistet insgesamt weniger als ein Tarif, der 50 Prozent des Gesamtrechnungsbetrages übernimmt!

Bessere Kassenleistung für Geringverdiener

Geringverdiener haben zudem die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Härtefallregelung zu stellen. Dabei darf das monatliche Bruttoeinkommen die Einkommensgrenze von 1.008 Euro für Alleinstehende (1.386 Euro für Verheiratete, 252 Euro für jeden weiteren Angehörigen) nicht übersteigen. Wer unter dieser Grenze bleibt, hat einen rechtlichen Anspruch auf den doppelten Festzuschuss bei der Regelversorgung. Die Kosten müssen selbst für den Fall übernommen werden, wenn die Kosten des Zahnersatzes diesen Zuschuss überschreiten. Zuschüsse müssen auch dann gewährt werden, wenn das Einkommen nur geringfügig die Einkommensgrenzen überschreitet.

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