Private Zusatzversicherungen – stationäre oder ambulante Behandlung im Krankenhaus

(dk) Wer sich in einem Krankenhaus allgemeinärztlich behandeln lässt, hat keinerlei Möglichkeit, sich einen bestimmten (Fach-)Arzt auszusuchen. Er wird vielmehr vom diensthabenden Mediziner versorgt. Gleiches gilt auch für Leistungen bei einer ambulanten Behandlung mit Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker. Hier erhalten Versicherte gleichfalls nur einen geringen Zuschuss. Somit stellen private Zusatzversicherungen stets eine empfehlenswerte Erweiterung des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Versicherung dar.

Private Zusatzversicherungen gibt es bspw. für die ambulante Behandlung beim Arzt. Hier können zusätzlich je nach Gesellschaft und Tarif Heilmittel wie Massagen etc., Heilpraktiker, Alternativmedizin sowie Leistungen für ambulante Kuren und Psychotherapie abgesichert werden. Wichtig: Zusatzversicherung und Ergänzungstarife vergleichen, denn letztere sind oftmals günstiger. Erstattungen beim Zahnarzt finden auch nur noch mit Einschränkungen statt. Wer auf eine „schöne Optik“ nicht verzichten will, wählt daher die Zahnzusatzversicherung. Wichtig: Auf die Erstattungsprozentsätze achten, hier gibt es große Unterschiede. Zusatzversicherbar ist auch die stationäre Behandlung im Krankenhaus. Dies geschieht über den stationären Zusatztarif mit der Wahl der Behandlung durch einen Chefarzt bzw. Ein- oder Zweibettzimmer. Zudem erhält der Patient die Möglichkeit auf ein anderes Krankenhaus. Die evtl. hierdurch entstehenden Mehrkosten sind durch die Zusatzversicherung abgedeckt.

Zusatzversicherungen kontra Ergänzungstarife

Ergänzungstarife stellen im Gegensatz zu Zusatzversicherungen eine Ansammlung wichtiger Leistungen aus Einzeltarifen (ambulant, stationär, Zahn) dar. Die Leistungen fallen bei Einzeltarifen vielfach höher aus als bei Ergänzungstarifen. Gleichzeitig sind Einzeltarife auch vielfach teurer. Ergänzungstarife gibt es für Zahnersatz sowie für die Erstattung der Eigenanteile im Krankenhaus, bei Massagen oder durch den Heilpraktiker. Versicherbar sind zudem Brillen und Kontaktlinsen sowie Auslandsaufenthalte. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann somit jeder mit Hilfe einer Krankenzusatzversicherung Leistungen in Anspruch nehmen, die ansonsten nur Patienten einer privaten Krankenkasse vorbehalten sind.

Ansprüche sichern

Gemäß Sozialgesetzbuch V sind Arbeitgeber verpflichtet, auch für die Mitglieder einer privaten Krankenzusatzversicherung Beiträge bis zu 50 Prozent zu übernehmen (maximal jedoch die Hälfte des durchschnittlichen Höchstsatzes der gesetzlichen Krankenversicherung). Der Arbeitgeber beteiligt sich auf diese Weise auch an den Leistungen wie privatärztliche Behandlungen, Pflegekrankenversicherungen, Kurkosten sowie der Unterbringung in ein Ein- bzw. Zweibettzimmer. Mit Hilfe einer Anwartschaftsversicherung wird sichergestellt, dass der Krankenversicherungsschutz nach einer Pause ohne Probleme wieder zu normalen Bedingungen umgestellt werden kann. Ursachen für eine Unterbrechung können sowohl eine längere Krankheit als auch eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht sein.

Hinweis: Auch Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherungen können in eine Anwartschaftsversicherung überführt werden. Hierdurch erwirbt die versicherte Person das Recht, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zum gleichen Tarif wieder einzusteigen. Was die Leistungen anbelangt, gibt es zudem große Unterschiede bei den Versicherern. Deshalb ist darauf zu achten, dass die Leistungen nicht nur auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) begrenzt sind. Zudem ist darauf zu achten, dass der jeweilige Tarif auch bei Kuren leistet.

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