Berufsunfähigkeitsversicherung – es trifft jeden 4ten?

(dk) Wer heutzutage seine Arbeitskraft durch Unfall oder Krankheit verliert, für den bedeutet dies vielfach den finanziellen Kollaps. Auch die Hilfe vom Staat ersetzt in diesem Fall nicht das existentielle Risiko. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt lediglich für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit, d.h. wenn der Betroffene so gut wie gar nicht mehr arbeiten kann.

Um einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsunfähigkeit zu begründen, muss zudem bereits ein Sozialversicherungsschutz von 5 Jahren bestanden haben, in allen anderen Fällen gibt es überhaupt keine Rente. Vertraut man heute den Statistiken, kann bereits jeder vierte Bundesbürger aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr bis zum Rentenalter ausüben. Neben den psychischen Erkrankungen, die an erster Stelle stehen, folgen Schäden am Bewegungsapparat, Herzinfarkt, Krebs und Diabetes II. Wer dann nach einem ärztlichen Gutachten noch in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten, erhält keine Rente wegen Erwerbsminderung.

Dennoch hat jeder die Möglichkeit, sich eigenverantwortlich zu schützen: mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders gefährdet sind dabei all diejenigen, die beruflich körperlichen (bspw. Fliesenleger), seelischen (bspw. Feuerwehrmann) oder stark belastenden (bspw. Krankenpfleger) Tätigkeiten ausgesetzt sind. Auch wenn die frühere Berufsunfähigkeitsrente durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt wurde, muss sinngemäß zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig unterschieden werden. Wer bspw. als Maurer einen Bandscheibenschaden erleidet, ist zwar berufsunfähig, nicht hingegen erwerbsunfähig. Denn eine Arbeit als Pförtner oder Verkäufer ist ihm immer noch zuzumuten. Das Restleistungsvermögen bezieht sich nämlich nicht allein auf den bisher ausgeübten Beruf, sondern vielmehr auf jede erdenkliche Tätigkeit. Doch je höher das Alter, desto schwieriger wird der gesundheitsbedingte Zwangsausstieg, da man oftmals gar keine Arbeit mehr findet.

Mangelhafte Absicherung durch gesetzliche EU-Rente

Die Absicherung durch den Gesetzgeber ist dabei mehr als mangelhaft, denn auch die EU-Rente wird gestaffelt – nämlich in eine halbe oder volle Rente. Dies hängt jeweils davon ab, wie ein Mensch noch in der Lage ist, zu arbeiten. Die Differenz zum früheren Bruttoeinkommen gegenüber der EU-Rente ist dabei gravierend: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro fallen bei einer halben EU-Rente lediglich 475, bei der vollen rund 945 Euro an. Den vollen Satz gibt es auch nur für denjenigen, der nachweisen kann, dass er nicht mehr in der Lage ist, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten. Hierauf folgt dann in einem Abstand von spätestens 3 Jahren eine erneute Leistungsprüfung. Danach bleibt entweder der Gang zum Sozialamt oder die Rente aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Versorgungslücke identifizieren

Bevor man sich zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entschließt, sollte man die sogenannte Versorgungslücke berechnen. Die Versorgungslücke bezeichnet die Differenz zwischen den erwarteten Rentenansprüchen im Versicherungsfall und den wegfallenden Gehaltseinkünften. Deshalb sollte man sich beim Rentenversicherungsträger informieren, welche gesetzliche Rente im Falle einer Erwerbsunfähigkeit überhaupt ausbezahlt wird. Zu dieser Rente müssen dann alle festen Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hinzu addiert werden um den Betrag der im Falle der Erwerbsunfähigkeit verfügbaren Einnahmen zu erhalten. Von dieser Gesamtsumme muss dann das gegenwärtige Nettoeinkommen wieder abgezogen werden. Daraus ergibt sich typischerweise ein negativer Betrag – die Versorgungslücke. Diese Versorgungslücke sollte mindestens durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt sein. Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur die Rente für den Zeitraum abdeckt, in dem man normalerweise erwerbstätig ist, sollte auch genügend Geld zurückgelegt werden für die Rente danach – also für die gesetzliche Altersrente. Die private Absicherung, d.h. die Rentenzahlung, sollte zudem so gestaltet werden, dass sie mit der regulären Rente mit 65 (bzw. 67) Jahren endet.

Den richtigen Vertrag zu finden ist schwierig

Wer Gesellschaften oder gar Tarife vergleichen will, hat Schwierigkeiten, denn zu unterschiedlich sind die Preise und die Leistungen. Beratung durch einen Experten ist hier unbedingt empfehlenswert. Denn zu komplex ist das Thema rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung, als dass wichtige Details außer Acht gelassen werden dürfen. Den optimalen Versicherungsschutz findet vielmehr nur derjenige, der vor Abschluss seine individuelle Risikosituation analysiert. Deshalb ist bei einem Abschluss nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch auf die vertraglichen Bedingungen ein Augenmerk zu legen. Interessenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit aktuellen Leiden sollten bspw. besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und anschließend mit der Versicherungsgesellschaft vereinbaren, dass dieser Mehrbetrag entfällt, sobald die Krankheit wieder ausgeheilt wird. Dies kommt letztlich günstiger als einen Vertragsausschluss für bestimmte Krankheiten zu vereinbaren.

Ein weiterer Punkt, auf den geachtet werden sollte, ist der Beruf, der auch während eines durchzuführenden Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit bleiben sollte. Der Grund liegt darin, dass man sowohl als Hausmann als auch als Hausfrau nur einen eingeschränkten Schutz genießt. Auch sollte der Vertrag nicht zu früh auslaufen, denn heute tritt vielfach erst mit 55 Jahren die Berufsunfähigkeit ein. Die vereinbarte Rente sollte bei 75 Prozent des Nettoeinkommens liegen, das der Versicherte in seinem 45. Lebensjahr verdient. Auch an den Einschluss einer Höherversicherung sollte gedacht werden, gleichfalls an eine Anpassung bei späterer Heirat oder Geburt eines Kindes. In allen Fällen sollte dies ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.

Unser Tipp

Wird vermutet, dass eventuelle Vorerkrankungen oder Behandlungen zu einem Risikozuschlag oder sogar zu einer Ablehnung beim Berufsunfähigkeitsversicherer führen können, sollte eine Risikovoranfrage gestellt werden. Eine weitere Möglichkeit ist ein „Antrag auf Probe“. In diesen Fällen kommt kein „echter Versicherungsantrag“ zustande, so dass der Datenschutz erhalten bleibt und der Versicherer die Ablehnungsdaten nicht an andere Gesellschaften weiterleiten darf.

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