Fondsgebundene Rentenversicherung – Altersvorsorge mit Potenzial

(dk) Wer die Vorteile einer traditionellen Rentenversicherung mit den Ertragschancen einer Fondsanlage kombiniert, liegt mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung immer richtig. Diese Art der privaten Rentenversicherung bietet nämlich nicht nur eine breite Fondsauswahl, sondern auch hohe Renditechancen. Zudem sind die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge bis zum Rentenbeginn garantiert.

Die Rentenzahlung einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist lebenslänglich. Dennoch ist auch bei dieser Anlage nicht alles Gold, was glänzt. Denn werden die Verwaltungskosten durch die Investmentgesellschaft zu hoch angesetzt, verbleiben diese Gelder nur im Unternehmen, der Anleger hingegen hat das Nachsehen. Vergleichen ist von daher Pflicht, denn die Anbieter untereinander unterscheiden sich nicht nur bei den Gebühren für die Kontoverwaltung, auch die Gebühren für Management und Fondswechsel sind gewaltig. Schnell schwindet dann der jährliche Überschuss, da dieser gerade in den derzeit schwierigen Börsenzeiten deutlich niedriger ist als die Kosten. Die Folge für den Anleger: Er geht leer aus.

Altersvorsorge mit „Sicherheit“ und Rendite

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist insbesondere für Singles ein ideales Anlageinstrument, da diese Zielgruppe für ihr Alter noch Vorsorge treffen muss. Gleichfalls hat die Anlage den entscheidenden Vorteil, dass die Wertanlage nicht täglich in der Tagespresse verfolgt werden muss. Wer dann noch eine günstige Versicherung erwischt, kann sein Vermögen hier optimal mittelfristig parken. Dies gilt auch für all diejenigen, die ihre Freibeträge bereits voll ausgenutzt haben. Anleger fahren mit dieser Methode zudem besser, als wenn sie den Fonds direkt bei einer Bank kaufen würden. Der Unterschied liegt im steuerlichen Bereich, d.h. handelsübliche Fonds sind steuerbehaftet, nicht hingegen fondsgebundene Rentenversicherungen. Sie sind bei der Auszahlung völlig steuerfrei.

Der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung erfolgt unkompliziert, eine vorherige Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Daher eignet sich dieses Anlageinstrument auch ideal für chronisch Kranke, die etwas für ihre Alterssicherung tun wollen, aber bei denen aus gesundheitlichen Gründen kein anderer Abschluss möglich ist. Zudem lassen sich Berufsunfähigkeit und Pflegeversicherung optimal und günstig mit der fondsgebundenen Rentenversicherung kombinieren.

Kapital fürs Alter

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung zahlt der Kunde monatliche Beiträge in einen sog. Sparplan, die Rente erhält der Versicherungsnehmer in der Regel zwischen seinem 60. bzw. 65. Lebensjahr ausbezahlt. Das eingezahlte Guthaben wird direkt in einen Investmentfonds überführt. Neben dem Vorteil der höheren Rendite hat der Kunde auch ein entsprechendes Risiko zu tragen, dies gilt insbesondere in negativen Börsenzeiten. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass das Investment in mehrere Fonds investiert - je nach Risikobereitschaft hat der Anleger die Möglichkeit, zwischen reinen Aktienfonds oder festverzinslichen Wertpapieren zu wählen. Am Ende der Ansparphase sollte das Vermögen in jedem Fall in stabile und risikoarme Rentenpapiere umgeschichtet werden. Diesen Wechsel von einem Fonds zum anderen (sogenanntes switchen) bieten jedoch nicht alle Gesellschaften an.

Die Sparanteile selbst werden direkt durch die Investmentgesellschaft verwaltet, eine Geltendmachung der monatlichen Beiträge bei der Einkommensteuer ist nicht möglich. Dafür sind die Erträge nach einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren in aller Regel steuerfrei. Da das Geld bei den meisten Anbietern in Aktien investiert wird, sind der Anlageerfolg und die damit verbundene Rentenhöhe stets von der Börse abhängig. Der Altersvorsorgesparer muss daher wissen: Je nach Gesellschaft ist mit diesem Investment nicht nur ein hohes Verlustrisiko verbunden, diese Produkte sind auch mit rund doppelt so hohen Kosten belastet. So trägt der Kunde nicht nur das gesamte Risiko allein, im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung gibt es bei diesem fondsgebundenen Investment weder eine Mindestverzinsung noch eine garantierte Rente.

Angebote genau prüfen

Angebote durch Lebensversicherungen sollten daher besonders kritisch betrachtet werden, ob die Verwaltungs- und Vertriebskosten angemessen hoch sind, so dass bei einigen Anbietern mehr als die Hälfte der eingezahlten Beiträge an Abschlussprovision und Verwaltungskosten verloren gehen. Dass die Versicherten auf die Verlustrisiken einer fondsgebundenen Risikoversicherung hingewiesen wurden, bringt den Geschädigten im Alter wenig. Deshalb sollten diejenigen Anleger, die im Alter zwingend auf eine zusätzliche Rente angewiesen sind, die Finger von fondsgebundenen Produkten lassen. Dies gilt insbesondere für Produkte mit angeblichen Garantien oder sog. Garantiefonds. Diese Produkte sind nicht nur völlig überteuert, die Garantie greift zudem nur dann, wenn der Kunde die Anlage bis zum Schluss durchhält. Steigt er früher aus, erlischt die Garantie umgehend. Anleger sollten daher auf ein anerkanntes Rating achten, das die Sicherheit (d.h. die Kapitalstärke) der Anbieter widerspiegelt. Eine andere Möglichkeit, auf eine gewisse Sicherheit zu setzen, ist die sogenannte „gemanagte“ fondsgebundene Rentenversicherung. Diese Anlagevarianten reichen von konservativ bis hoch spekulativ.

Flexibilität und Kapitalentnahme

Verträge zu fondsgebundenen Rentenversicherungen können ab einem Anlagebetrag von monatlich 25 Euro (bzw. 50 Euro) abgeschlossen werden. Gute Fondspolicen bieten zudem einen kostenfreien Fondswechsel von Gesellschaft zu Gesellschaft. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist jederzeit möglich, gleiches gilt für die Auszahlung des vorhandenen Wertes. Handelt es sich um einen Sparplan, sollte beachtet werden, dass diese für das Rentenalter nicht vorzeitig angezapft werden sollten. Werden die Gelder bereits vorab ausgegeben, stehen sie im Alter nicht mehr zur Verfügung. Fondsgebundene Rentenversicherungen eignen sich daher auch für all diejenigen, die einen geringen Geldbetrag innerhalb der Wertpapiermärkte investieren möchten.

Fonds sind keine Aktien

Weiter sollte darauf geachtet werden, dass Fondspolicen und Aktienfonds miteinander nicht vergleichbar sind. Hier handelt es sich um völlig unterschiedliche Anlageformen. Beide investieren zwar in dieselben Märkte, dafür ist die Vertragsgestaltung völlig unterschiedlich strukturiert. Nicht umsonst gilt der eiserne Grundsatz: Fondsanlagen eigenen sich nicht zur Altersversorgung, Fondspolicen nicht als renditestarke Sparform. Zur eigenen Absicherung sollte zudem eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart werden. Verträge, die bis ins 75. Lebensjahr oder noch darüber hinaus abgeschlossen werden, sind völlig sinnlos. Sie bringen lediglich der Gesellschaft hohe Provisionen ein, dem Anleger hingegen eine deutlich geringere Rendite.

Nicht als Hinterbliebenenabsicherung geeignet

Was die Leistungen bei Tod des Kunden in der Ansparphase anbelangt, können unterschiedliche Varianten vereinbart werden. Wird die Beitragsrückgewähr gewählt, erhalten die Angehörigen des Versicherungsnehmers im Todesfall die eingezahlten Beiträge wieder zurück. Die zweite Alternative ist die Vereinbarung einer Auszahlung in Höhe von 60 Prozent der vereinbarten Beitragssumme an die begünstigten Hinterbliebenen für den Fall des Todes. Beide Wahlmöglichkeiten eignen sich allerdings nicht zur Vorsorge der Familie.

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