Rentenversicherung – private und gesetzliche Rente im Vergleich

(dk) Der Abschluss einer Privaten Rentenversicherung ist heute ein Muss, denn man schließt damit die immer größer werdende Versorgungslücke aus der gesetzlichen Rente. Je früher eine Private Rentenversicherung abgeschlossen wird, desto höher ist der sich hieraus ergebende Zinseszinseffekt. Dies wiederum wirkt sich entsprechend auf die Beiträge aus, sie bleiben monatlich äußerst niedrig.

Bei der Höhe der späteren Rente sollte auch die Inflationsrate eine wichtige Rolle spielen, sie gehört in die Abschätzung des späteren Rentenbedarfs, damit die Rente im Alter nicht plötzlich „weniger wert ist“. Die Anforderungen an die Private Rentenversicherung sollten so individuell wie die persönliche Lebenssituation sein. Hierzu gehört eine persönliche, individuelle und unabhängige Beratung durch einen Experten.

Vertrags- und Beitragsbestandteile sind stets zu beachten

Auch bei der Privaten Rentenversicherung gibt es verschiedene Modelle. Bei der klassischen Privaten Rente zahlt der Versicherungsnehmer monatlich über einen vorab gewählten Zeitraum feste Beträge. Vertraglich wird damit der Anspruch auf eine Private Rente erworben, die dann zu einem festgelegten Zeitpunkt (bspw. dem 60. Lebensjahr) zur Auszahlung kommt. Nach diesem Zeitraum gibt es dann wieder verschiedene Auszahlungsmodelle. Für das über das Jahr einbezahlte Kapital garantieren die Versicherungsträger einen festen Zinssatz. Hinzu kommt der Überschuss, der zwar nicht garantiert werden darf, der aber die Höhe der Rente deutlich beeinflusst. Diesen Überschuss kann sich der Versicherungsnehmer bereits bei Rentenbeginn monatlich mit auszahlen lassen. In diesem Fall bleibt die Rente konstant.

Natürlich gibt es auch die Option, die Überschüsse erst nach und nach auszahlen zu lassen. In diesem Fall ist die Rente zwar anfänglich etwas niedriger, steigt dann aber im Laufe der Jahre dynamisch an. Eine weitere Alternative ist die Gesamtauszahlung zu Rentenbeginn (angespartes Kapital zuzüglich Überschüsse). Man bezeichnet diese Option auch als sog. Kapitalwahlrecht. Wer sich für diese Option entscheidet, muss allerdings wissen: Hier entfallen dann die monatlichen Rentenzahlungen.

Sofortrente als Ergänzung

Wer eine Ergänzung zur Privaten Rentenversicherung sucht, ist mit der Sofortrente gut bedient. Sie eignet sich für all diejenigen, die über eine größere Summe verfügen (bspw. durch Erbschaft oder eine Abfindung). Diese Summe kann entsprechend als einmalige Zahlung sofort eine monatliche Sofortrente sichern. Diese Sofortrente kann vor und auch noch im Rentenalter abgeschlossen werden. Wer bspw. durch den Vorruhestand eine Abfindung erhält, legt diese Investition in einer Sofortrente an. Da durch den Vorruhestand die Rente entsprechend geringer ausfällt, wird dieser Ausfall durch die zusätzliche Private Sofortrente wieder ausgeglichen. Weiterer Vorteil: Die Sofortrente wird ein Leben lang ausgezahlt, so dass dem Anleger im Alter nicht das Geld ausgehen kann. Ein enormer Vorteil zu anderen Anlageformen für die Absicherung im Alter.

Der Nachteil: Durch die Mindestlaufzeit von 12 Jahren kommt es zu einer langen Bindungsfrist, man kommt auch bei einer Notsituation nur bedingt an sein Geld. Dennoch bietet die Private Rentenversicherung ein Hohes Maß an Sicherheit und Renditechance. Noch attraktiver wird die Private Rente durch die Kombination „Staatliche Förderung“. Diese erhalten sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige. Beispiele hierfür sind die Riester- und die Rürup-Rente. Gleichzeitig sind die Beiträge auch noch als Sonderausgaben abziehbar.

Die Funktionsweise der Gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente darf in keinem Fall als alleiniger Schutz innerhalb der Altersvorsorgemaßnahmen angesehen werden. Mit ihr allein kann in den wenigsten Fällen der eigene spätere Lebensstandard erhalten werden. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren. Hinzu kommt eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren. Wer diese beiden Merkmale erfüllt, ist berechtigt, eine Grundrente (sog. Regelaltersgrenze) zu beziehen. Lediglich Personen, die vor 1947 geboren wurden, haben auch weiterhin die Möglichkeit, mit 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Für die nachfolgenden Generationen wird das Renteneintrittsalter allerdings mit jedem Jahrgang um einen Monat verlängert. Ab 2025 verschiebt sich für alle Jahrgänge ab 1959 das Renteneintrittsalter um zwei Monate pro Jahrgang. Dadurch erwerben alle Versicherten, die nach dem 1. Januar 1964 geboren sind, erst mit dem 67. Lebensjahr ein Anrecht auf Auszahlung einer Vollrente.

Für den Fall, dass ein Versicherter die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllen konnte, können weiterhin Beiträge geleistet werden, bis die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzung für den Bezug einer Rente ist stets die Erfüllung von bestimmten Wartezeiten. Unabhängig vom Renteneintrittsalter gelten für alle Altersrenten hingegen dieselben anrechenbaren Zeiten für die allgemeine Wartezeit. Hierunter fallen neben den Beitragszeiten die Kindererziehungszeiten, die Zeiten aus der Pflege von Angehörigen, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich oder dem Rentensplitting, Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (während der der Arbeitgeber die Beiträge gezahlt hat) sowie Zeiten, in denen Zuschläge für geringfügige Beschäftigungen angefallen sind und die Ersatzzeiten.

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