Risikolebensversicherung – mehr als eine Sterbegeldversicherung

(dk) Wer Verantwortung tragen will, ist nicht nur der Familie, sondern auch Geschäftspartnern und Banken gegenüber finanziell verpflichtet. Hier eignet sich eine Risikolebensversicherung (RLV) als günstige Hinterbliebenenvorsorge sowie zur Absicherung von Krediten. Vielfach reicht nämlich eine Sterbegeldversicherung nur aus, um etwa die reinen Bestattungskosten zu tragen. Zudem ist diese Versicherung weitaus teurer als eine reine Risikoversicherung.

Wer über kein weiteres Vermögen verfügt, sollte die Versicherungssumme in etwa auf das Vier- bis Fünffache seines Jahreseinkommens festlegen. Die Versicherungssumme selbst hängt wiederum vom Zweck der RLV ab. Bei der Absicherung von Krediten sollte die vereinbarte Kredithöhe (d.h. die aktuelle Restschuld) als Maßstab dienen. Die Risikolebensversicherung dient rein zur Absicherung des Todesfallrisikos und nicht zum Kapitalaufbau!

Die Risikolebensversicherung: Vorteile im Überblick

Wer in jungen Jahren bereits eine Risikolebensversicherung abschließt, wird mit günstigen Beiträgen belohnt. Vielfach kostet eine Risikolebensversicherung für einen 30jährigen Mann bei günstigen Anbietern gerade mal 5 Euro im Monat. Im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung können aber hohe Versicherungssummen abgeschlossen werden. Zudem entfällt bei der RLV jegliche Wartezeit, sie bezahlt ab der ersten Beitragszahlung. Beim Tod des Versicherten zahlt die RLV eine fest vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen bzw. an das Kreditinstitut. Wer die Laufzeit der RLV überlebt, erhält keine Zahlungen. Während der ersten 10 Jahre ist die Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Zwischenzeitlich gibt es allerdings Produkte, die die Möglichkeit bieten, die erwirtschafteten Überschüsse aus einer Risikolebensversicherung wiederum in Fonds anzulegen. Die am Versicherungsende mögliche Ablaufleistung dient nicht nur der Vorsorge für das Alter, die Erträge aus der RLV zählen zudem nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Die Erträge sind damit steuerfrei! Weiter ist es möglich, eine RLV mit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu verbinden. In diesem Fall wird bei Berufsunfähigkeit nicht nur eine Rente in vereinbarter Höhe gezahlt, der Versicherungsnehmer ist zudem von der Beitragszahlung zur RLV befreit. Eine Risikolebensversicherung eignet sich daher auch für Geschäftspartner, die sich auf diese Weise gegenseitig absichern können.

Wer die Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Immobilienkredits verwendet, sollte diese mit sinkender Versicherungssumme wählen, das spart weitere Ausgaben. In diesem Fall fällt die vereinbarte Versicherungssumme während der Versicherungslaufzeit jährlich um einen bestimmten Betrag. Dieser kann nach Belieben vereinbart werden. Auch steuerlich kommt die Risikolebensversicherung zum tragen, denn die Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen bis zu einem bestimmten Festbetrag abgesetzt werden (§ 10 EStG). Für Bauherren bedeutet eine Restschuldversicherung (eine Unterart der RLV) die Verhinderung des finanziellen Ruins der Familie. Denn stirbt der Kreditnehmer noch bevor die Schulden getilgt sind, springt die Restschuldversicherung ein und löst die Restschuld des Baukredits vollständig oder teilweise ab. Für die Beitragshöhe gilt: Je länger die Laufzeit des Darlehens, desto teurer der Versicherungsschutz.

Interessenten sollten unbedingt vergleichen, denn die Unterschiede sind gravierend. Ein 35jähriger Mann zahlt bspw. beim günstigsten Versicherer (Stand 09/2009) für ein Darlehen über 100.000 Euro für die gesamte Laufzeit 834 Euro (Barwert). Dabei wird die Versicherungssumme jährlich an die Restschuld angepasst. Beim teuersten Anbieter (Stand 09/2009) kostet dieselbe Versicherung ca. 3.472 Euro (Barwert). Wer den Schutz nicht länger in Anspruch nehmen möchte, kann seinen Vertrag jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Mögliche Versicherungsvarianten

Wer sich für eine Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung entscheidet, hat zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Entweder er wählt den linear fallenden Versicherungsschutz oder den Versicherungsschutz mit jährlicher Anpassung an den Tilgungsplan. Letzterer hat den großen Vorteil, dass sich der Kunde sicher sein kann, dass die Restschuld im Todesfall vollständig gedeckt ist. Denn die Restschuld eines Baudarlehens nimmt nicht im gleichen Maße ab wie die Versicherungsleistung. Stirbt der Versicherte bei einem linear fallenden Versicherungsschutz, entsteht eine deutliche Lücke im Versicherungsschutz. Um vertraglich auf der sicheren Seite zu sein, muss gegenüber dem Anbieter beim Versicherungsschutz mit Anpassung angegeben werden, welcher Nominalzins vereinbart wurde, wie der Tilgungsplan aussieht und wie lange die Darlehenslaufzeit ist. Dafür zahlt der Kunde nunmehr Jahr für Jahr einen anderen Beitrag. Da der Beitrag auch vom Alter des Versicherungsnehmers abhängt, kommt es zunächst zu einer Beitragserhöhung. Sobald aber die Restschuld abnimmt, fällt der Beitrag wieder deutlich.

Wer als Paar oder Geschäftspartner eine sinnvolle Lösung wählen möchte, entscheidet sich für eine sog. verbundene Lebensversicherung. Zudem bietet sich hier auch die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abzuschließen. In diesem Fall zahlt die Versicherung immer beim Tod des Partners, der zuerst verstirbt. Der Vorteil: Die monatlichen Beiträge sind deutlich günstiger als beim Abschluss zweier unabhängiger Policen. In allen anderen Fällen sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch. Lediglich unverheiratete Paare sollten diese Lösung nicht wählen. Der Grund: Im Todesfall verfügt der begünstigte Partner nur über einen geringen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer, so dass hohe Steuern fällig werden. Dieses Übel lässt sich allerdings dadurch umgehen, indem der Bezugsberechtigte gleichzeitig den Vertrag als Versicherungsnehmer abschließt.

Wichtige Extras

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sollte unbedingt auf eine Nachversicherungsgarantie geachtet werden. Nur wenn eine solche vertraglich vereinbart wurde, ist eine mögliche Erhöhung der Todesfallsumme ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Wichtig ist dies insbesondere bei sich verändernden Lebensverhältnissen wie zum Beispiel Heirat, Hauskauf oder die Geburt eines Kindes. Auch bei der Risikolebensversicherung werden Gesundheitsfragen abgefragt, bei einem Verstoß kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Um sich gegen Einwände der Versicherung bei den Gesundheitsfragen abzusichern, sollte folgende Erklärung unter die Gesundheitsfragen eingefügt werden: „Ich habe alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, soweit meine laienhafte Beurteilung und mein Erinnerungsvermögen es zuließen. Am besten informiert über meinen Gesundheitszustand ist mein Hausarzt Dr. …, den ich hiermit gleichzeitig von seiner Schweigepflicht für Fragen aus diesem Vertrag entbinde.“ Wer diesen Vertragstext wählt, schützt sich vor späteren Behauptungen der Versicherung, der Versicherungsnehmer habe unwahre bzw. unvollständige Angaben gemacht.

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