Dread Disease Versicherung

(th) Jeder Vierte scheidet heute bereits aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus seinem Beruf aus. Zwar raten Experten stets zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, doch immer mehr kommen die sog. Dread Disease-Policen in Mode. Denn diese Policen sind eine echte Versicherung gegen schwere Krankheiten.

Die Dread Disease Versicherung ist deshalb geeignet für alle Arbeitnehmer oder Selbständigen, die sich gegen die Folgen schwerer Krankheiten wie Krebs, Multiple Sklerose, gegen Herzinfarkt oder Schlaganfall versichern wollen. Denn anders als beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die Dread Disease-Police unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer berufsunfähig wird. Alleiniges Kriterium für eine Auszahlung ist stets, dass die vertraglich fixierte Krankheit letztendlich eingetreten ist.

Dread Disease Versicherung für alle geeignet

Ein Abschluss kommt daher auch für Hausfrauen in Frage, da diese Personen in der Regel über keinen Berufsunfähigkeitsschutz verfügen. Gleiches gilt für Selbstständige oder Existenzgründer, da die Versicherungen hier besonders strenge Kriterien für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung legen. Ein weiteres Problem ist die jeweilige Auslegung eines eingetretenen Schadens. Ist bspw. ein Selbständiger nach einem Unfall querschnittsgelähmt an einen Rollstuhl gefesselt, ist er dennoch – zumindest versicherungstechnisch – in der Lage, sein Unternehmen weiterzuführen – mit den entsprechenden Umbaumaßnahmen natürlich. Das Fatale neben der Krankheit ist die Tatsache, dass in diesem Fall die Berufsunfähigkeitspolice nicht greift. Es interessiert niemanden, welche hohen Kosten jetzt auf den Selbständigen zukommen. Denn sowohl die Privatwohnung als auch die Büroräume müssen entsprechend umgebaut, eine Haushaltshilfe eingestellt werden und, und, und …

Dread Disease Versicherung unabhängig von Berufsunfähigkeit

Außerdem ist eine schwere Erkrankung nicht gleichzusetzen mit einer automatischen Berufsunfähigkeit. Dies zeigt deutlich: Eine Dread Disease-Versicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung – und umgekehrt genau so, da die meisten Ursachen, für die eine BU leistet, wiederum in der Dread Disease-Police unversichert bleiben. Typische Berufsunfähigkeitskrankheiten sind nämlich Rückenleiden, Erkrankungen von Gelenken, Venen und Arterien. Zudem bezahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, mit der entsprechend die Finanzierung des monatlichen Lebensunterhalts gesichert ist. Die Dread Disease-Versicherung stellt wiederum ihrerseits – im Falle eines Falles – gleich einen größeren Geldbetrag als Einmalzahlung zur Verfügung – auch zur Absicherung der Hinterbliebenen. Die Kapitalauszahlung erfolgt dabei unabhängig davon, ob der Versicherte weiterhin arbeiten kann oder nicht.

Die Höhe des Beitrags wird entsprechend den Faktoren Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Laufzeit und Vorerkrankungen ermittelt. Liegt eine Vorerkrankung vor, kann dies dazu führen, dass entweder der Beitrag erhöht oder der Ausschluss dieser Erkrankung einbezogen wird. Die Versicherung hat außerdem die Möglichkeit, eine Versicherung gänzlich abzulehnen. Innerhalb der Versicherung können sowohl Warte- als auch Karenzzeiten oder eine Dynamik eingebaut werden. Eingeschlossen werden können entsprechend auch Todesfall, Erwerbsunfähigkeit, Pflege oder Berufsunfähigkeit. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) ist die Dread Disease-Versicherung steuerlich absetzbar, vorausgesetzt, die Höchstbeiträge sind nicht bereits ausgeschöpft. Kommt es zu einer Versicherungsleistung, ist diese für Privatpersonen steuerfrei. Auszahlungen an Unternehmen stellen hingegen Betriebseinnahmen dar und müssen versteuert werden. Im Umkehrschluss können wiederum die Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Die Dread Disease-Police ist somit eine sichere Sache, wenn man bedenkt, dass die Krankenversicherung spätestens nach 18 Monaten die Zahlung des Krankengeldes einstellt. Noch schlimmer: Wird bereits vorher festgestellt, dass die gesundheitliche Einschränkung so bedeutend ist, dass man von einer „Berufsunfähigkeit“ sprechen kann, hat die Krankenkasse die Möglichkeit, ihre Zahlungen schon früher einzustellen. Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind in einem solchen Fall – insbesondere für junge Menschen – dann vollkommen unzureichend. Innerhalb der Dread Disease-Versicherung gibt es noch eine besondere Form der Versicherung: die sog. Keyperson-Versicherung. In einer solchen lassen sich insbesondere Führungskräfte und andere wichtige Personen innerhalb eines Unternehmens versichern. Die Leistung aus der Versicherung dient dazu, bei einem etwaigen Ausfall den finanziellen Verlust entsprechend wieder auszugleichen.

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