Abgeltungssteuer

(th)

Die Abgeltungssteuer erfasst alle Einnahmen, die mit Kapital erwirtschaftet werden. Dazu gehören u.a.: Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktienkäufen und -verkäufen, Gewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen, Erträge aus Lebensversicherungen (also der Überschuss zwischen Einzahlungen und Auszahlung), Optionsprämien, Währungsgewinne. Die Banken behalten seit 2009 von sämtlichen Kapitalerträgen die 25 Prozent ein und führen sie an den Fiskus ab. Einnahmen, die unterhalb des neuen Sparerpauschbetrages (801 Euro für Alleinstehende, 1.602 Euro für Verheiratete) liegen, bleiben steuerfrei. Neben der 25-prozentigen Abgeltungssteuer werden seit 2009 auch noch der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Wer also 1.000 Euro Zinseinnahmen hat, zahlt 250 Euro Abgeltungssteuer und 5,5 Prozent Soli-Zuschlag (13,75 Euro): Damit bleiben dem Sparer 736,25 Euro. Von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind Eigenheime, vermietete Immobilien, Rürup- und Riester-Rente, staatlich geförderte Betriebsrenten, geschlossene Fonds, private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer entfällt die Spekulationssteuer auf Kapitalerträge, da auch Kursgewinne unter die Abgeltungssteuer fallen. Damit werden Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Mit Einführung der Abgeltungssteuer entfällt die Spekulationssteuer auf Kapitalerträge, da auch Kursgewinne unter die Abgeltungssteuer fallen. Damit werden Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

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