Bankier, Bankiers

(th)

Unternehmer eines privaten Bankgewerbes, der mit Privatkapital, unbeschränkter Haftung sowie alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte tätigt. Bankiers unterstehen in Deutschland dem Kreditwesengesetz. Sie benötigen zudem eine Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nicht zu verwechseln mit einem Bankangestellten, der kein Unternehmer, sondern ein Organ einer Kapitalgesellschaft organisierten Bank ist. Bankiers schließen sich als Partner von Bankunternehmen zusammen. Je nach Form als Einzelunternehmen bzw. als Kommanditgesellschaft.

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