Bausparen

(th)

Das Bausparen dient dem Zwecksparen für alle wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen (Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum). Der Vorteil des Bausparen liegt in den staatlichen Vergünstigungen (Sparförderung, prämienbegünstigtes Sparen), die der Bausparer unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann. Der Vertrag findet zwischen Sparer und Bausparkasse statt. Grundlage ist eine festgelegte Bausparsumme, mit der der Sparer ein bestimmtes Mindestguthaben anspart. Nach deren Erreichung (plus Wartezeit) besteht ein Rechtsanspruch auf ein Baudarlehen in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Kapital.

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