Beleihungswert

(th)

Ein vom Kreditgeber oder vereidigten Sachverständigen ermittelte Spielraum einer möglichen Beleihung von Immobilien oder Wertpapieren. Dieser wird auf Grund des Marktwertes des entsprechenden Vermögensgegenstandes und unabhängig von etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt bestimmt. Wird dazu noch ein Sicherheitsabschlag berücksichtigt, spricht man von einem effektiven Beleihungswert. Der Beleihungswert richtet sich nach dem Risiko (Aktien sind auf Grund von Kursschwankungen risikoreicher als festverzinsliche Wertpapiere). Zur Berechnung dienen der Darlehensantrag, eine Abschrift des Kaufvertrages sowie ein Grundbuchauszug.

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