Berufsunfähigkeit

(th)

Die Berufsunfähigkeit ist eine durch einen Arzt bestätigte dauerhafte Beeinträchtigung der Berufsausübung, ausgelöst durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Zwar ist eine Ausführung des ausgeübten Berufes nicht mehr möglich, der Betroffene kann allerdings noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen (erwerbsfähig). Der „neue“ Beruf muss allerdings seiner körperlichen und geistigen Konstitution entsprechen. Der Versicherungsfall tritt i.d.R. bei einer 50prozentigen Berufsunfähigkeit ein. Wer weniger als 5 Jahre sozialversichert war, hat keinen Anspruch auf staatliche EU-Rente. Eine Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit (mind. 75 % des derzeitigen Nettoeinkommens) erfolgt auf privater Basis und beinhaltet automatisch auch eine Mitversicherung der Erwerbsunfähigkeit (wichtig für Studenten, Hausfrauen und alle Angestellten) und dient der Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

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