Berufsunfallversicherung

(th)

Die Berufsunfallversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Absicherung erfolgt durch die Berufsgenossenschaften. Abgesichert werden Arbeitnehmer (Selbständige auf freiwilliger Basis) gegen Berufs- und Wegeunfälle sowie gegen die Folgen von Berufskrankheiten. Pflichtversichert ist dieser Personenkreis durch den jeweiligen Arbeitgeber. Die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber zu 100 %. Der Unterschied zur Krankenversicherung sind die Zahlung aller medizinisch notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Unfall sowie die Zahlung von Verletztengeld, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten.

Author:
banken.de
Links:

Weitere Themen auf banken.de

SeitTest-Zertifikat
Geprüft durch
Webutation
am .
Webutation Rating: 90%
banken.de wurde als sicher und jugendfrei geprüft.