Courtage, Maklercourtage
Gebühr für einen gewerbsmäßigen Vermittler (Börsenmakler, Kursmakler, Freimakler), die dieser für ein von ihm vermitteltes Wertpapiergeschäft erhält (sog. Vermittlungsprovision). Bei Kursmaklern handelt es sich dabei um von der Börsenaufsichtsbehörde vereidigte und bestellte Börsenmakler, denen es erlaubt ist, Käufe und Verkäufe auf fremde und eigene Rechnung auszuführen. Freimakler werden hingegen durch den jeweiligen Börsenvorstand zugelassen und vermitteln lediglich Wertpapiere zwischen den an der Börse zugelassenen Banken.
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