Darlehen

(th)

Möglichkeit, jemandem einen Kredit einzuräumen. Mit dem Darlehensvertrag entsteht ein sog. schuldrechtlicher Vertrag. Der Darlehensnehmer erhält hierauf entweder Geld oder ein Sachdarlehen (auf Zeit zum Gebrauch/Verbrauch, Übereignung von Gegenständen). Bei Endfälligkeit des Darlehens besteht die Verpflichtung, dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld oder eine gleichwertige Ware zurück zu gewähren. Es gilt die Entgeltlichkeit, d.h. der Darlehensnehmer ist verpflichtet, neben der Rückgewähr der Darlehensvaluta auch noch einen angemessenen Zins (nebst Darlehensgebühr) zu zahlen.

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