Kfz-Haftpflicht

(th)

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie ist rechtlich in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht. Es gibt lediglich unterschiedliche Höchstschadenssummen innerhalb der EU-Staaten. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung deckt Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität), Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen / Objekten (z. B. Leitplanke) sowie Vermögensschäden (immaterielle Schäden, bspw. Schmerzensgeld) ab. Sie ersetzt auch diejenigen Ansprüche, die sich aus einer evtl. Betriebsgefahr (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) ergeben. Mitversichert ist hier auch der betroffene Fahrzeugführer. Die Versicherungs-Gesellschaft darf Schäden auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers regulieren. Als Ausgleich hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall (wirksam allerdings nur für die Zukunft). Für den Geschädigten ist von Bedeutung, dass er die Kfz-Haftpflichtversicherung direkt auf Schadensersatz in Geld (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz) in Anspruch nehmen kann. Er vermeidet hierdurch, seine Ansprüche gegen den Fahrer oder Halter geltend machen zu müssen. Vorteil: Der als Anspruchsgegner verklagte Fahrer kann durch diesen Kniff nicht mehr als Zeuge auftreten.

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