Kfz-Teilkasko

(th)

Die Kfz-Teilkasko-Versicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung sowie auch den Verlust des Kraftfahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile. In der Fahrzeugteilversicherung („Teilkasko“) ist das Fahrzeug gegen die folgenden Gefahren versichert: Brand, Explosion, Entwendung, Diebstahl, Sturm (ab Stärke 8), Hagel, Lawinen, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild (Rehe, Elche, Hasen, Marder etc.) oder Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen; Glasbruch und Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss, Schäden an Kabeln, Leitungen etc.; durch Marderbiss. In der Kfz-Teilkasko findet kein Schadensfreiheitsrabatt Anrechnung, dafür sind Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 500 Euro sind üblich.

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