Kfz-Versicherung
Bei der Kfz-Versicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung innerhalb der Zulassungszeit eines Kfz für den Straßenverkehr. Die Kfz-Versicherung unterteilt sich in Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Je älter ein Fahrzeug (ab 8 Jahren), desto vorteilhafter ist eine Teilkasko. Die Kfz-Versicherung deckt berechtigte Ansprüche gegen den Fahrer oder den Fahrzeughalter ab und gilt entsprechend auch bei Familienangehörigen oder bei Ansprüchen des Halters gegenüber dem Fahrer (keine Insassenunfallversicherung nötig). Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Schadenersatzansprüche auf Grund des Gebrauchs des Kfz (Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Das Fahrzeug und die Fahrzeugteile (inkl. Zubehörteile, aber nicht Gepäck u. a.) sind in der Kaskoversicherung gegen Verlust, Beschädigung und Zerstörung versichert. Ersetzt wird immer der Wiederbeschaffungswert und nicht der Neuwert.
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