Kfz-Vollkasko
Die Kfz-Vollkasko-Versicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko mitversichert sind. In der Fahrzeugvollversicherung („Vollkasko“) sind zusätzlich zu den Gefahren der Teilkasko die folgenden Gefahren mit versichert: Schäden durch Unfall, Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Rechtlich sind Unfallschäden als unmittelbar von außerhalb, plötzlich und mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignisse definiert. In der Berechnung der Vollkaskoprämie findet ein Schadensfreiheitsrabatt Anrechnung. Selbstbeteiligungen (vom Versicherungsnehmer zu tragen!) zwischen 150 und 1.000 Euro sind üblich.
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