Kredit

(th)

Bei einem Kredit handelt es sich um vertrauensvolle Bereitstellung bzw. Überlassung von Kapital oder Zahlungsmittel auf Zeit. Der Grundsatz des credere (lat.) bezeichnet bei einem Kredit die Fähigkeit und die Bereitschaft eines Schuldners, seine eingegangene Verpflichtung sowohl zur Zinszahlung als auch zur Kapitalrückzahlung zu erfüllen. Kreditgeschäfte dürfen in Deutschland nur durch Banken mit Bankerlaubnis betrieben werden. Nicht der Bankerlaubnis unterliegen Lieferantenkredite (üblicher Zahlungsaufschub) sowie der Kontokorrent (gegenseitige Verrechnung unter Kaufleuten). Kreditfinanzierung bedeutet Außenfinanzierung, in dem einem Kreditnehmer Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird. Die Laufzeit von Krediten kann kurzfristig (bis zu einem Jahr), mittelfristig (je nach Statistik bis zu vier oder fünf Jahren) und langfristig sein. Nach der Kreditform unterscheidet man zwischen Geldleihe und Kreditleihe, bezüglich der Höhe der Besicherung den voll besicherten Kredit, den teilweise besicherten Kredit und den unbesicherten Kredit (Blankokredit). Nach der Art der Besicherung benennt man die mit Grundpfandrechten besicherten Realkredite als Hypothek (Hypothekendarlehen) und Grundschuld (grundschuldbesichertes Darlehen).

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