Private Krankenversicherung

(th)

Seit dem 1. Januar 2009 haben alle, die freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichert sind, innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht die Möglichkeit, in den Basistarif eines privaten Krankenversicherers ihrer Wahl zu wechseln. In der privaten Krankenversicherung wird ein Teil der Versichertenbeiträge zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet – finanzielle Reserven, mit denen die höheren Behandlungskosten aufgefangen werden sollen, die man als älterer Versicherungskunde häufig verursacht. Wechseln privat Krankenversicherte innerhalb desselben Versicherungsunternehmens von einem Volltarif in den Basistarif, werden ihre Alterungsrückstellungen seit dem 1. Januar 2009 in voller Höhe auf den neuen Vertrag übertragen. Erfolgt ein Wechsel lediglich in den Basistarif eines anderen Privatversicherers, werden die Altersrückstellungen nur im Umfang des Basistarifs zum neuen Versicherer umgebucht. Erfolgt ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Kasse, verfallen die Altersrückstellungen auch zukünftig.

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