Rechtsschutzversicherung

(th)

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Kostenversicherung, die eine Durchsetzung von Rechtsansprüchen in Bezug auf die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bewirkt, die durch die Verteidigung bzw. der Geltendmachung eigener Ansprüche entstehen. Des Weiteren werden mit der Rechtsschutzversicherung die Kosten einer mit dem Versicherungsfall zusammenhängenden Strafverteidigung abgedeckt. Die Leistungen sind entsprechend in verschiedene Bereiche gegliedert, um die Prämie durch Leistungsausklammerungen zu senken. Abgedeckt sind alle juristischen Probleme im privaten Umfeld (bspw. Nachbarschafts-, Miet-, Verkehrs-, Arbeitgeberstreitigkeiten). Strafrechtsschutz besteht auch bei fahrlässiger Handlung. Wichtig sind vor allem der Arbeits-, der Miet- (Eigentümer-) sowie der Verkehrsrechtsschutz.

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