Rentenversicherung

(th)

Die Rentenversicherung ist ein Sozialversicherungszweig zur Gewährung von Alters-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit. Ein weiteres Gebiet ist die Unterstützung von Witwen, Witwern und Waisen. Die Beitragsabführung erfolgt durch den Arbeitgeber, es besteht eine Pflichtversicherung für Arbeiter, Angestellte und bestimmte Gruppen von Selbständigen. Um Leistungen zu erhalten, müssen bestimmte Wartezeiten erfüllt sein. Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gehen stets vor der Zahlung einer Rente.

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