Berufsunfähigkeitsversicherung

(dk) Wer heutzutage seine Arbeitskraft durch Unfall oder Krankheit verliert, für den bedeutet dies vielfach den finanziellen Kollaps. Auch die Hilfe vom Staat ersetzt in diesem Fall nicht das existentielle Risiko. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt lediglich für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit, d.h. wenn der Betroffene so gut wie gar nicht mehr arbeiten kann.

Um einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsunfähigkeit zu begründen, muss zudem bereits ein Sozialversicherungsschutz von 5 Jahren bestanden haben, in allen anderen Fällen gibt es überhaupt keine Rente. Vertraut man heute den Statistiken, kann bereits jeder vierte Bundesbürger aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr bis zum Rentenalter ausüben. Neben den psychischen Erkrankungen, die an erster Stelle stehen, folgen Schäden am Bewegungsapparat, Herzinfarkt, Krebs und Diabetes II. Wer dann nach einem ärztlichen Gutachten noch in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten, erhält keine Rente wegen Erwerbsminderung.

Dennoch hat jeder die Möglichkeit, sich eigenverantwortlich zu schützen: mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders gefährdet sind dabei all diejenigen, die beruflich körperlichen (bspw. Fliesenleger), seelischen (bspw. Feuerwehrmann) oder stark belastenden (bspw. Krankenpfleger) Tätigkeiten ausgesetzt sind. Auch wenn die frühere Berufsunfähigkeitsrente durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt wurde, muss sinngemä

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