Auslandskrankenversicherung

(th)

Versicherungsschutz für Reisen um die Welt, wenn die schönste Zeit des Jahres durch einen Krankheitsfall oder Unfall unterbrochen wird. Deckt den Mehrbedarf ab, der durch die gesetzliche Kasse nicht übernommen wird. Auslandskrankenversicherungen (AKV) sind in der Regel bis zu 42 Tage gültig. Bei längerfristigen Aufenthalten sollte eine monatliche Beitragszahlung beantragt werden. Werden kurzfristige und langfristige AKV kombiniert, werden die laufenden Behandlungskosten wegen der Deutung als Vorerkrankung nicht übernommen.

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