Bankkaufmann, Bankkauffrau, Bankkaufleute

(th)

Der Begriff Bankkaufleute (für Bankkaufmann und Bankkauffrau) bezeichnet Personen, die in allen Geschäftsbereichen eines Kreditinstituts (Akquisition, Beratung, Kundenbetreuung, Verkauf von Bankleistungen) tätig sind. Die Arbeitsgebiete unterteilen sich in Kontoführung, Zahlungsverkehr (insbesondere der Verkauf von standardisierten Dienstleistungen und Produkten), Geld- und Vermögensanlage (Anlagemöglichkeiten in Aktien, Schuldverschreibungen, Investmentzertifikaten) sowie Kreditgeschäft (Beurteilen von Sicherheiten sowie das Bearbeiten von Sicherungsvereinbarungen). Der Bankkaufmann, bzw. die Bankkauffrau, sollte sowohl über Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie über Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit verfügen. Die Qualifikation zum Bankkaufmann bzw. zur Bankkauffrau kann in einer Ausbildung erworben werden.

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