Beleihungsgrenze

(th)

Prozentualer Beleihungswert, bis zu dem die jeweilige Immobilie beliehen und entsprechende Darlehen vergeben werden können. Darlehen werden i.a.R. bis zu 80 % der Beleihungsgrenze vergeben, der Rest ist vom Kreditnehmer als Eigenleistung (Eigenkapital) aufzubringen. An erster Stelle im Grundbuch abgesicherte Hypothekendarlehen werden von Kreditinstituten mit 60 %, von Lebensversicherungsunternehmen zwischen 40 und 50 % angesetzt. Sicherheiten über diese Beleihungsgrenze hinaus dürfen nicht beliehen werden. Der Wert stellt deshalb auf den jederzeitigen Verkauf der Sicherheit ab.

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