Berufsunfallversicherung

(th)

Die Berufsunfallversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Absicherung erfolgt durch die Berufsgenossenschaften. Abgesichert werden Arbeitnehmer (Selbständige auf freiwilliger Basis) gegen Berufs- und Wegeunfälle sowie gegen die Folgen von Berufskrankheiten. Pflichtversichert ist dieser Personenkreis durch den jeweiligen Arbeitgeber. Die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber zu 100 %. Der Unterschied zur Krankenversicherung sind die Zahlung aller medizinisch notwendigen Rehabilitationsma

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