Kapitallebensversicherung

(th)

Die Kapitallebensversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers absichert. Bei Tod wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Hinzu kommt neben der Todesfallleistung die Ablaufleistung. Die Versicherung kann lediglich den Garantiezins auf das Kundenkapital garantieren, alles andere ist ungesetzlich. Der Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium vorgegeben. Typisch für eine Kapitallebensversicherung ist ein sehr langer Zeitraum der Versicherung (oftmals bis zu 30 Jahren) und hohe Beiträge. Bei Kündigung erhält der Kunde den Rückkaufswert. Bessere Alternative stellt die Risikolebensversicherung dar. Hier gelten geringe monatliche Beiträge, dafür gibt es keine Ablaufleistung, sondern nur eine Todesfallleistung.

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