Krankenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung

(th)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung für Personengruppen, die mit ihrem Bruttojahresverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen sowie für Auszubildende und Studenten (bis zum 14. Fachsemester bzw. bis max. 30 Jahre, sofern kein Befreiungsantrag gestellt wurde) und Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit in der GKV pflichtversichert waren. Die Freiwillige Krankenversicherung gilt für Personengruppen, die mit ihrem Bruttojahresverdienst 3 Jahre in Folge über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lagen. Zu dieser Gruppe gehören auch alle Selbständigen und Freiberufler, geringfügig Beschäftigte mit einem Monatsverdienst unter 400 Euro sowie Studenten und Rentner, wenn sie nicht Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Kasse sind. Sie alle können wählen, ob sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichern wollen. Eine weitere Sparte stellen die Familienversicherten dar (Ehegatten von pflicht- oder freiwillig Versicherten), wenn kein Gesamteinkommen vorliegt, das regelmä

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