Krankenzusatzversicherung

(th)

Bei der Krankenzusatzversicherung handelt es sich um eine Ergänzung (Zusatzversicherung) zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zusatztarife stellen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Privatpatienten gleich. Zusatztarife (Vereinbarungen über Ein- und Zweibettzimmer, Heilpraktikerleistungen, Chefarztbehandlung etc.) der Krankenzusatzversicherung können über die GKV sowie einem privaten Versicherer abgeschlossen werden. Sie eignet sich für alle Durchschnittsverdiener, die sich nicht privat versichern können. Bestimmte Bereiche wie Krankenhaus und Zahnbehandlung können gezielt abgesichert werden. Selbständige sollten bspw. auf eine Krankentagegeldversicherung zurückgreifen können, damit bei Krankheit kein Einkommensverlust eintritt. Lohnfortzahlung gibt es nur für 6 Wochen, danach zahlt die Krankenkasse nur noch 70 % des Arbeitseinkommens.

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